Fahrradfahren im Glacis


 
Eine Teilstrecke eines Gehweges wird für Radfahrer freigegeben.

(ir) Für die Radfahrer, die an der Westlichen Ringstraße von Norden in Richtung Süden fahren, endete der Radweg auf Höhe der Einmündung der Neuburger Straße. Dort müssen die Radfahrer mehrere Querungen in Kauf nehmen, um auf der Westseite der Westlichen Ringstraße in Richtung Süden weiterfahren zu können. Diese Radfahrerführung ist mit erheblichen Zeitverlusten verbunden. Der BZA Mitte hat daher beantragt, die vorhanden Wege im Glacis im Bereich der Einmündung Neuburger Straße bis zur Querung Brodmühlweg für Radfahrer in beide Richtungen benutzbar zu machen.

In dieser Trasse wurden die vorhandenen Gehwege im Glacis weitgehend bis auf eine Breite von 3 Metern verbreitert, damit die Radfahrer die Wege in beide Richtungen befahren können und Konflikte mit Fußgängern vermieden werden. Da die vorhandenen Beläge (Deckschichten) erhebliche Schäden durch Setzungen, Wurzelaufbrüche, Frost und Benutzung von Unterhaltsfahrzeugen aufwiesen, wurden Tragschicht und Deckschicht über die komplette Wegebreite erneuert. Dies bedeutet einen Komfortgewinn für Fußgänger und Radfahrer. Die Verbreiterung der vorhandenen Wegetrasse wurde so gewählt, dass keine Bäume gefällt werden mussten. Nach dem Ausbau wurden die Wege jetzt als Gehwege mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ beschildert.



Damit Radfahrer künftig die Furt am östlichen Ende des Fahrbahnteilers der Friedhofstraße in beide Richtungen befahren können, wurde die Ampel zu einer gemeinsamen Fußgänger und Fahrradampel umgerüstet. Ebenso wird die Installation eines Verkehrsspiegels im Bereich der Einmündung des Weges aus dem Glacis, an der Südseite der Friedhofstraße, zur Erweiterung des Sichtfeldes für die Radfahrer vorgenommen. Damit die Akzeptanz der Wege, insbesondere in der Dunkelheit verbessert wird, wurden zusätzlich zwölf LED-Lampen errichtet.



Welche Bedeutung hat die Beschilderung Gehweg mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“?
Dieser Weg ist für Fußgänger bestimmt - Radverkehr ist jedoch zugelassen. Fahrradfahrer müssen aber auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig müssen Fahrradfahrer warten, sie dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Gehwege mit dieser Zusatzbeschilderung gibt es auch zum Beispiel an der Antoniusschwaige und an der Degenhartstraße (Westseite).

Jetzt beginnt wieder die dunkle Jahreszeit, in der die Radfahrer auf ihre Sichtbarkeit besonderen Wert legen müssen. Das heißt, die erforderlichen Beleuchtungsanlagen und Reflektoren müssen am Fahrrad vorhanden sein und funktionieren. Ohne ausreichende Beleuchtung und fehlende Reflektoren steigt das Unfallrisiko deutlich, da man in den Dämmerungs- und Abendstunden oft übersehen wird. Wichtig ist auch, dass die Radfahrer mit Helm und möglichst mit heller Kleidung unterwegs sind.