Führungsgruppe Katastrophenschutz berät über örtliche Lockerungen



Die 7-Tages-Inzidenz für die Stadt Ingolstadt lag am Donnerstag nach Robert-Koch-Institut bei 16,0. Ingolstadt belegt damit den sechst-niedrigsten Platz in Deutschland.

(ir) Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hat in ihrer gestrigen Sitzung die aktuelle Lage bewertet und sich angesichts der erfreulichen Entwicklung ausführlich mit der Frage nach örtlichen Erleichterungen oder Lockerungen befasst. Nach sorgfältiger und umfassender Diskussion wird im Ergebnis, auch in Anbetracht der auftretenden Mutationen, weiterhin leider wenig Spielraum für lokale Lockerungen gesehen.



Rechtlich ist eine eigenständige Entscheidung der Stadt nicht möglich. Die gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht zwar vor, dass bei einem Inzidenzwert an sieben Tagen von unter 50 Neuinfektionen die Kreisverwaltungsbehörde „im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erleichternde Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung durch Allgemeinverfügung zulassen“ kann.



Den von anderen Gebietskörperschaften in den vergangenen Tagen gestellten Anträgen nach örtlichen Lockerungen wurde aber jeweils nicht zugestimmt und es gibt keine Anzeichen, dass eine Änderung der Einschätzung der Regierung zumindest bis zur ersten Märzwoche zu erwarten wäre.



Konkret wurde unter anderem über eine Lockerung der Maskenpflicht oder eine teilweise Aufhebung für bestimmte Straßenzüge in der Innenstadt diskutiert. Sowohl aus den Reihen der Mediziner als auch von Polizei, Ordnungs- und Gesundheitsbehörden wurde dabei zur Vorsicht ermahnt. Denn gerade die Maskenpflicht könnte Grundlage für spätere Öffnungen sein, die nach Medienberichten derzeit im Freistaat diskutiert werden, beispielsweise Öffnung von Gärtnereien.



Übereinstimmend ist die Führungsgruppe Katastrophenschutz der Meinung, dass die Situation weiterhin sorgfältig zu beobachten sein wird, unter welchen Bedingungen Einschränkungen beendet werden können.