Saisonales Kurzarbeitergeld sichert Beschäftigung im Winter.
(ir) Saisonales Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen können gezahlt werden, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse, wegen eines saisonbedingten Auftragsmangels oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann. Anspruchsberechtigt sind Betriebe des Baugewerbes, des Garten- und Landschaftsbaus, des Dachdeckerhandwerks sowie des Gerüstbaus.
Die sogenannte Schlechtwetterzeit beginnt im Dezember und endet im März. Für Betriebe des Gerüstbaus kann Saison-Kurzarbeitergeld bereits ab November gewährt werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem ausgefallenen Nettoentgelt. Den Arbeitgebern werden zudem als ergänzende Leistung die Beiträge zur Sozialversicherung teilweise erstattet. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Betriebe des Gerüstbaus.
Manfred Jäger, Vorsitzender der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Ingolstadt, erklärt: „Mit Hilfe des Saison-Kurzarbeitergeldes können Entlassungen in den Wintermonaten vermieden werden. Es freut mich, dass diese Fördermöglichkeit immer mehr Arbeitgeber in unserer Region nutzen und damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in witterungsabhängigen Branchen eine ganzjährige Beschäftigung ermöglichen.“
Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag kann ab 20. November 2017 im Rahmen des digitalen Angebots der BA (eServices) auch online gestellt werden. Die Bescheide sind ebenfalls online verfügbar. Alle Formulare und Merkblätter finden Sie in Download-Center der Arbeitsagentur. Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld beraten Ansprechpartner in jeder Agentur für Arbeit persönlich oder gebührenfrei unter der Hotline (08 00) 4 55 55 00 (Arbeitnehmer) oder unter (08 00) 4 55 55 20 (Arbeitgeber).