Die Steuerschuld wird am 1. April 2021 zur Zahlung fällig.
(ir) Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2020 gelten auch für das Kalenderjahr 2021, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hinweise:
• Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Theodor-Heuss-Straße 53 in 85055 Ingolstadt angemeldet werden (§ 12 Hundesteuersatzung).
• Die Formulare „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Grund, Gewerbe- und Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Formulare abgerufen werden, sind jedoch auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) vorrätig.
• Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung).
• Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Hundesteuer
Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden. Bei Fragen stehen die Sachbearbeiter der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.