Hundesteuer 2021 wird fällig



Die Steuerschuld wird am 1. April 2021 zur Zahlung fällig.

(ir) Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2020 gelten auch für das Kalenderjahr 2021, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.



Hinweise:
• Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Theodor-Heuss-Straße 53 in 85055 Ingolstadt angemeldet werden (§ 12 Hundesteuersatzung).
• Die Formulare „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Grund, Gewerbe- und Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Formulare abgerufen werden, sind jedoch auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) vorrätig.
• Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung).
• Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Hundesteuer



Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden. Bei Fragen stehen die Sachbearbeiter der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.