Kirchenvorstandswahlen der Evangelisch-Lutherischen Kirche am 21. Oktober 2018.
(ir) Die Wahlen der Kirchenvorstände in den Kirchengemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) finden am 21. Oktober 2018 statt. Rund zwei Millionen wahlberechtigte evangelische Jugendliche, Frauen und Männer entscheiden mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung ihres Kirchenvorstandes, der in den nächsten sechs Jahren das Gemeindeleben in ihrer evangelischen Kirchengemeinde mitbestimmt. Das Motto der Wahl lautet: „Ich glaub. Ich wähl.“
Zur Wahl aufgerufen sind auch die Gemeindemitglieder der evangelischen Kirchengemeinden im Dekanatsbezirk Ingolstadt, die mindestens seit drei Monaten vor dem Wahltermin in der Gemeinde wohnen, zum Heiligen Abendmahl zugelassen sind, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, bzw. aufgenommen sind oder das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind grundsätzlich alle wahlberechtigten, volljährigen Gemeindemitglieder.
Die Regeln und Bestimmungen zum Ablauf der Kirchenvorstandswahl sind in zwei Verordnungen verankert – in der Kirchengemeindeordnung und im Kirchenvorstandswahlgesetz sowie den aktuellen Ausführungsbestimmungen zum Kirchenvorstandswahlgesetz. Der Kirchenvorstand ist das Gremium, das zusammen mit Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde leitet, denn die Evangelische Kirche hat von ihrem organisatorischen Aufbau demokratische Strukturen, die von der Basis her ausgerichtet sind: Die Kirchenvorstände treffen verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für geistliche und rechtliche Fragen der evangelischen Kirchengemeinden.