Schutz der stillen Tage


 
Die stillen Tage sollen auch in der Region still bleiben.

(ir) Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, dem Feiertagsgesetz, unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage des Jahres einem besonderen Schutz.



Es wird darauf hingewiesen, dass an den stillen Tagen

Allerheiligen (1. November 2018),
Volkstrauertag (18. November 2018)
Buß- und Bettag (21. November 2018)
Totensonntag (25. November 2018)
jeweils von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr

und am Heiligen Abend (24. Dezember 2018) von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr

alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.



Darunter fallen beispielsweise Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen und Preis-Kartenturniere. Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.