Oft stellt sich die Frage, ob man sich eine ausländischer Bildungs- und
Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen kann.
Jahrzehntelang
arbeiteten Ärztinnen als Produktionshelferinnen und Mathelehrer als
Reinigungskräfte. Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen wurden nicht als
eine potentielle Ressource angesehen. Diese Sichtweise änderte sich erst mit der
aktuellen Diskussion über den ansteigenden Fachkräftemangel vor dem Hintergrund
des demographischen Wandels in Deutschland.
2012 trat das Gesetz zur
Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen in Kraft. 2013 wurde es auch in Bayern umgesetzt. Die
Gesetze sehen vor, dass Inhaber und Inhaberinnen eines ausländischen Bildungs-
und Berufsabschlusses einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren
erhalten.
Am Dienstag, 23. Juni 2015 findet von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
eine Informationsveranstaltung für Betroffene und Multiplikatoren in der
Ingolstädter Volkshochschule statt. Dabei erfahren die Besucher, wie und wo sie
ihre Ansprüche durchsetzen können. Die Informationsveranstaltung mit der
Referentin Yuliya Gorbunova von der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-
Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) findet im Saal EG statt und
der Eintritt ist kostenlos.
Um eine
Voranmeldung unter der Telefonnummer (08 41) 3 05 – 18 54 wird gebeten.