FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der städtischen Ämter und Dienststellen ab 18. Januar 2021.
(ir) Der Stadtverwaltung Ingolstadt ist es ein zentrales Anliegen, sowohl ihre Beschäftigten als auch die persönlich in den Ämtern und Dienststellen vorsprechenden Besucher so effektiv wie möglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen.
Mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens hat die Bayerische Staatsregierung eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ab Montag, 18. Januar 2021 verfügt.
n Anlehnung an die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung hat die Stadt Ingolstadt beschlossen, dass auch die Besucherinnen und Besucher der Ämter und Dienststellen ab diesem Datum mit einer FFP2-Maske zu ihrem Termin erscheinen müssen. Um Härtefälle zu vermeiden, werden in den ersten Tagen selbstverständlich Masken bereitgehalten, die aber nicht großflächig verteilt werden.
Trotz Corona werden Bürgeranliegen in allen Rathäusern und Dienststellen weiterhin bearbeitet. Um Menschenansammlungen zu vermeiden und den Besucherverkehr optimal steuern zu können, sind persönliche Vorsprachen derzeit aber nur nach individueller Terminvereinbarung möglich. Diese kann per Telefon unter der Rufnummer (08 41) 3 05-0 oder per E-Mail beziehungsweise online erfolgen. Einzelheiten dazu unter www.ingolstadt.de/termin