Jugendamt führt Testkäufe durch



Testkäufe mit Jugendlichen ergaben, dass 40 Prozent der Einkäufer nicht kontrolliert wurden.

(ir) Um die Gewährleistung des Jugendschutzes in Bezug auf Alkohol- und Tabakwarenverkauf an Minderjährige (gem. §9 und §10 JuSchG) in der Stadt Ingolstadt zu überprüfen, waren Mitarbeiter der Polizei Ingolstadt, eine Mitarbeiterin des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes sowie Testkäuferinnen und Testkäufer in Ingolstadt unterwegs.



Nach einer Vorankündigung in den Medien, wurden Lebensmittelgeschäfte, Kioske, Shishaläden und Tankstellen stichprobenartig in verschiedenen Stadtteilen mithilfe von fünf sechzehn- und siebzehnjährigen Anwärtern des öffentlichen Dienstes der Stadt Ingolstadt überprüft.



In 40 Prozent der Kontrollen wurden an die Minderjährigen ohne Überprüfung des Ausweises beziehungsweise Alters Tabak oder Alkohol verkauft. Die Verkaufsstellen, die die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten haben, wurden unmittelbar nach dem Testkauf auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht und müssen mit einer anschließenden Ordnungswidrigkeitsanzeige rechnen.



In den 60 Prozent erfolgreich durchgeführten Überprüfungen wurde ebenfalls den Verkäufern beziehungsweise den Filialleitungen direkt im Anschluss das Ergebnis rückgemeldet.



Die gemeinsame Aktion „Testkäufe“ des Polizeipräsidiums Ingolstadt und der Stadt Ingolstadt / Jugendschutz hat sich als eine präventive Methode zur Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Minderjährige bewährt. Die auch weiterhin zukünftig regelmäßig geplanten Kontrollen sollen dazu beitragen, dass sich die Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten und Tabakwaren für junge Menschen im öffentlichen Bereich verringert, indem die Verantwortlichen im Einzelhandel das Jugendschutzgesetz verinnerlichen und einhalten.