Neubesetzung im Gutachterausschuss für Grundstückswerte



Der Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes hängt von einer Vielzahl von wertbeeinflussenden Umständen ab. 

(ir) Das Baugesetzbuch sieht vor, dass zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen unabhängige, nicht weisungsgebundene Gutachterausschüsse zu bilden sind. Dieses Wertermittlungsgremium ist mit Fachleuten aus den Bereichen des Baurechts, des Vermessungswesens, der Rechtskunde, der Finanzverwaltung, der Immobilienwirtschaft und der Architektur besetzt. Die Mitglieder verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrung und besonderer Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückwertermittlung.



Der Stadtrat hat für den Zeitraum 2020 bis 2024 nun die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Ingolstadt neu beziehungsweise wieder bestellt. In diesem Zuge wurde in der Sitzung am 18. Juni 2020 Stadtbaurätin Renate Preßlein-Lehle durch die Berufung von Ulrike Brand, Leiterin des Stadtplanungsamtes, als Vorsitzende abgelöst. Im Stadtplanungsamt ist auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingerichtet, die nach Weisung die Geschäfte des Gutachterausschusses führt.



Oberstes Ziel der Tätigkeit des Gutachterausschusses ist die Schaffung und Gewährleistung von Transparenz am Grundstücksmarkt, sowohl für die breite Öffentlichkeit als auch für haupt- und nebenberuflich am Immobilienmarkt tätige Personen. Diese Markttransparenz wird vor allem durch die Kaufpreissammlung und die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erzeugt.



Hierfür werden in der Geschäftsstelle jährlich zirka 1.800 Urkunden in der Kaufpreissammlung erfasst und ausgewertet, worüber 116 Auskünfte im Jahr 2019 erteilt wurden. Über die Bodenrichtwerte erfolgten im selben Zeitraum insgesamt 3.540 Auskünfte. Davon 3.275 über das zur Mitte des vergangenen Jahres zusätzlich eingeführte Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN, das einen sofortigen online Abruf ermöglicht.



Derzeit gelten noch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31. Dezember 2018. Für den nächsten Stichtag (zum Ende dieses Jahres) werden die Bodenrichtwerte im ersten Halbjahr 2021 veröffentlicht.