Die Ingolstädter Luitpoldstraße wird Fahrradstraße.
(ir) Am 27. Oktober 2016 wurde das umfangreiche Mobilitätskonzept für den Radverkehr in Ingolstadt vom Stadtrat beschlossen. Wesentlicher Bestandsteil dieses Konzeptes ist die Schaffung von Vorrangrouten für den Radverkehr. Insgesamt sieht das Mobilitätskonzept zehn Vorrangrouten zur Bündelung des Radverkehrs vor.
Als erste Vorrangroute soll die sogenannte Südsüdwest-Speiche (Route 7), deren Trassenverlauf ab dem Brückenkopf beginnt und über die Parkstraße / Luitpoldstraße / Gemmingerstraße und Gustav-Adolf-Straße bis zur Einmündung Fauststraße führt, realisiert werden. Nun wurde als erster Teilabschnitt dieser Vorrangroute die Luitpoldstraße als Fahrradstraße mit der Zusatzbeschilderung „Kfz frei“ ausgewiesen.
Welche Regelungen gelten bei gekennzeichneten Fahrradstraßen?
• Anderer Verkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.
• Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
• Das nebeneinander Fahren mit Fahrrädern ist erlaubt
• Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt
Welche Vorteile bringen Fahrradstraßen?
• In Fahrradstraßen können die Radfahrer entspannter fahren
• Die Radfahrer haben Vorrang und Autos müssen langsam fahren und besondere Rücksicht nehmen
• Durch ein Netz von Fahrradstraßen erhöht sich die Reisegeschwindigkeit der Radfahrer
• Die Radfahrer erfahren durch die Ausweisung von Fahrradstraßen eine Wertschätzung
• Die Sicherheit für die Radfahrer ist höher, da es in der Regel weniger Kraftfahrzeugverkehr gibt.