Rechtliche Betreuung als Ehrenamt


 
Im Sozialen Rathaus findet eine Informationsveranstaltung und ab Februar ein Qualifizierungskurs statt.

(ir) Ein jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Situation geraten, in der man nicht in der Lage ist, selbständig zu entscheiden. Man ist auf die Entscheidungen anderer Personen angewiesen. Wer für einen solchen Fall einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, wird jetzt von dieser Person vertreten. Besteht keine gültige Vollmacht ist ein Betreuungsverfahren einzuleiten und das Betreuungsgericht bestellt mit Unterstützung durch die Betreuungsstelle eine geeignete Person, die den Betroffenen im erforderlichen Umfang rechtlich vertritt. Doch wer wird hierfür ausgewählt?



Prinzipiell wird immer versucht, eine dem Betroffenen nahestehende Person auszuwählen. Das können Angehörige oder auch Bekannte sein, die gewillt und in der Lage sind, die Person rechtlich zu vertreten, sogenannte Angehörigenbetreuer. Nur wenn im sozialen Umfeld niemand zur Betreuungsübernahme infrage kommt, bestellt das Gericht eine außenstehende Person, sogenannte Fremdbetreuer. Hierbei gilt laut Gesetz der Grundsatz: Ehrenamtlich geführte Betreuung vor beruflich geführter Betreuung.



Nachdem die rechtliche Betreuung ein verantwortungsvolles und komplexes Aufgabenfeld darstellt, möchten die Betreuungsstelle der Stadt Ingolstadt und die Ingolstädter Betreuungsvereine (SkF und Caritas) darüber informieren. Dazu findet am Mittwoch, 31. Januar, eine gemeinsame Informationsveranstaltung mit dem Titel „Ehrenamt in der Betreuung - eine Informationsveranstaltung für interessierte Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger“ statt. Im Anschluss daran wird ab Dienstag, 20. Februar, ein kostenfreier einführender Qualifikationskurs angeboten. Hierbei werden die Teilnehmer an drei Abenden auf die Übernahme einer ehrenamtlich geführten Betreuung vorbereitet. Die Termine sind am 20. Februar, 6. März und 20. März jeweils von 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr. Die Teilnehmer erhalten am letzten Abend eine Teilnahmebescheinigung überreicht.

Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 31 Januar, um 17 Uhr im Raum 004 im Erdgeschoss des Sozialen Rathauses, Adolf-Kolping-Straße 10 in 85049 Ingolstadt statt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.