Auch auf den städtischen Friedhöfen macht sich die Corona-Pandemie bemerkbar.
(ir) Nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Durchführung von Beerdigungen gelten aktuell nachfolgende Regelungen, auch auf den städtischen Friedhöfen in Ingolstadt:
• Beerdigungen dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Der engste Familienkreis umfasst Verwandte und Verschwägerte des Verstorbenen im ersten und zweiten Grad sowie den Ehegatten/Lebenspartner beziehungsweise den nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen. Im Regelfall dürfen daher nicht mehr als 25 Trauergäste an der Beerdigung teilnehmen. Ein Geistlicher oder ein Vertreter einer Glaubensgemeinschaft und die Bestattungsmitarbeiter zählen nicht zu dieser Obergrenze.
• Bei der Trauerfeier in einer Aussegnungshalle dürfen nur so viele Trauergäste teilnehmen, wie unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern auf den vorhandenen Sitzen Platz nehmen können. Während der Aussegnung bleiben die Türen der Aussegnungshalle geöffnet.
• Gemeindegesang der Trauergemeinde ist im Rahmen der Beerdigung nicht erlaubt.
• Die anwesenden Personen müssen während der gesamten Beerdigung – auch in der Aussegnungshalle - eine Mund-Nasen-Schutz Maske tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
• Es wird gebeten, von der Bekanntmachung des Bestattungstermins in der Presse abzusehen.
• Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht erlaubt.
• Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind – außer durch den Geistlichen – nicht erlaubt.
• Bei Verwendung eines Mikrofons, darf dieses nur von einer Person benutzt werden. Vor der weiteren Verwendung ist das Mikrofon zu desinfizieren.
• Verabschiedungen können nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen stattfinden. Dabei ist stets eine Mund-Nasen-Schutz Maske zu tragen.
• Der Besuch des Friedhofs zum persönlichen Totengedenken am Grab sowie die Grabpflege sind weiter möglich. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe bleiben unverändert.
• Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln des Infektionsschutzkonzepts weiter: Abstand einhalten, Händehygiene und -Desinfektion, Alltagsmaske, Lüften!
• Diese Regelungen können abhängig von der Situation und rechtlichen Vorgaben auch kurzfristig geändert werden