Sonderbriefmarke „500 Jahre Reinheitsgebot“

(ir) Pünktlich zum Jubiläum des Bayerischen Reinheitsgebots hat die Deutsche Post eine Sonderbriefmarke, eine Sonderpostkarte und einen Sonderstempel herausgebracht.

Das bayerische Reinheitsgebot ist ein halbes Jahrtausend alt und damit eine der weltweit ältesten Lebensmittelverordnungen, die bis heute Gültigkeit besitzt. So erließen am 23. April 1516 die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. ein Gesetz, das zur Bierherstellung nur „Gersten, Hopfen und Wasser“ zuließ. Zugrunde lagen Motive, die man heute mit dem Begriff „Verbraucherschutz“ umschreiben würde.

Mit der Sonderbriefmarke „500 Jahre Reinheitsgebot für Bier“ werden die frühen Versuche der Obrigkeit, die Qualität des „Grundnahrungsmittels“ zu verbessern, philatelistisch gewürdigt.
Die Gestaltung der neuen Sonderbriefmarke stammt von den Grafikern Thomas und Martin Poschauko aus Bad Feilnbach.
Das „Erlebnis: Briefmarken“-Team der Deutschen Post hat zudem einen besonderen Stempel sowie einen eigene Maximum-Postkarte mit einer Auflage von 2.500 Exemplare gestaltet.
Bereits 1156 erließ Kaiser Barbarossa für Augsburg ein Gesetz, in das auch die Bierqualität Eingang fand. „Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden“, heißt es in der „Justitia Civitatis Augustensis“, dem ältesten deutschen Stadtrecht. Eine Festlegung auf bestimmte Rohstoffe zum Bierbrauen erfolgte 1487 durch Herzog Albrecht IV. von Bayern. Er verfügte, dass zur Bierbereitung nur Wasser, Gerste und Hopfen verwendet dürfe – die Regelung galt zunächst nur für München. Erst das heute als „Reinheitsgebot“ bekannte Gesetz von 1516 weitete die Münchener Regelung auf ganz Bayern aus.

Sonderbriefmarke „500 Jahre Reinheitsgebot“

Neben diesen beiden Besonderheiten gibt es beim E:B-Team noch eine Vielzahl von philatelistischen Schmankerln. Philatelisten und Interessierte, die nicht selbst vor Ort sein können und trotzdem gerne den Stempelabdruck hätten, wenden sich mit ihrem Stempelwunsch innerhalb von 28 Tagen nach der ersten Verwendung des Stempels für Briefe schriftlich an die
Deutsche Post AG
Niederlassung PRIVATKUNDEN/FILIALEN
Sonderstempelstelle
92627 Weiden

oder für Pakete an die
Deutsche Post AG
Niederlassung PRIVATKUNDEN/FILIALEN
Franz-Zebisch-Staße 15
92637 Weiden.