Hundesteuer wird fällig

(ir) Zum 1. April wird die Hundesteuer fällig.

Wenn sich bei Ihrem Hund oder Ihrer Hündin nichts geändert hat, gelten die Hundesteuerbescheide der vergangenen Jahre auch in diesem Kalenderjahr weiter.

Falls noch nicht geschehen, müssen Hunde, die älter als vier Monate sind, unverzüglich bei der Kämmerei, Abteilung Steuern, Rathausplatz 7, im 3. Stock des Neuen Rathauses, gemeldet werden.
Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können durch die Stadt Ingolstadt Bußgelder festgesetzt werden.

Die Formulare „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Grund, Gewerbe- und Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/formulare abgerufen werden. Außerdem sind die Formblätter auch im Bürgeramt im Erdgeschoss des Neuen Rathauses vorrätig.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Hundesteuer
Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Abteilung Steuern selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Das Ingolstädter Rathaus hat die Telefonnummer (08 41) 3 05-0


Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.ingolstadt.de/Hundesteuer