(ir) Zum 1. April wird die Hundesteuer fällig.
Wenn sich bei Ihrem
Hund oder Ihrer Hündin nichts geändert hat, gelten die Hundesteuerbescheide der
vergangenen Jahre auch in diesem Kalenderjahr weiter.
Falls noch nicht
geschehen, müssen Hunde, die älter als vier Monate sind, unverzüglich bei der
Kämmerei, Abteilung Steuern, Rathausplatz 7, im 3. Stock des Neuen Rathauses,
gemeldet werden.
Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können durch die Stadt
Ingolstadt Bußgelder festgesetzt werden.
Die Formulare
„Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat Grund, Gewerbe-
und Hundesteuer“ können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/formulare
abgerufen werden. Außerdem sind die Formblätter auch im Bürgeramt im Erdgeschoss
des Neuen Rathauses vorrätig.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt
finden Sie auf der Internetseite
www.ingolstadt.de/Hundesteuer
Für Rückfragen stehen die Sachbearbeiter
und Sachbearbeiterinnen der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Abteilung Steuern
selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Das Ingolstädter Rathaus hat die Telefonnummer (08 41) 3 05-0
Weitere Informationen erhalten Sie unter
http://www.ingolstadt.de/Hundesteuer