Persönliche Gespräche finden am Bildschirm statt.
(ir) Ab sofort können SGB-II-Leistungsberechtigte ihre Termine im Jobcenter auf Wunsch auch per Videotelefonat wahrnehmen. Dies trägt dazu bei, persönliche Kontakte während der Pandemie weiter zu reduzieren und kann eine Alternative zum schriftlichen oder telefonischen Kontakt mit dem persönlichen Ansprechpartner darstellen.
Im Einladungsschreiben des Jobcenters wird ein Termin mit Uhrzeit angegeben, der wahlweise per Telefon oder Video wahrgenommen werden kann. Zur Anwendung bei der Videoberatung kommt dabei die Software „Jitsi Meet“, auf die durch den mitgeschickten Link und das Passwort zugegriffen wird. Die technischen Voraussetzungen sind lediglich ein PC bzw. Laptop oder ein Smartphone, (W)LAN und – wo ergänzend evtl. nötig – eine Kamera und Mikrofon. Es muss weiter nichts installiert oder heruntergeladen werden. Über die technischen Voraussetzungen und die Handhabung wird im Einladungsschrieben informiert und natürlich helfen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters bei ersten technischen Problemen.
Die Vorteile der Videoberatung liegen auf der Hand: Die Gesprächspartner sehen jeweils die Mimik und Gestik ihres Gegenübers, was zu einer besseren Einschätzung beiträgt und Interpretationsfehler reduziert. Der Gesprächspartner ist keine anonyme Person, was die Vertrauensbasis erhöht und soziale Nähe schafft – gerade bei sehr persönlichen Problemen eine unbedingte Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Der Zeitaufwand ist deutlich geringer als bei einer schriftlichen Kommunikation. Nicht zuletzt kann diese Art der Kommunikation eine Erleichterung für Menschen mit psychischen Einschränkungen darstellen.
Da inzwischen viele Personen auch privat die Möglichkeiten von Video-Gesprächen mit Familie und Freunden nutzen, ist ein Teil der Hemmschwelle für diese Art der Kommunikation jetzt schon deutlich reduziert und so hat das Angebot des Jobcenters gute Chancen auf eine positive Resonanz zu stoßen.