Wichtig Hinweise der Arbeitsagentur



Die Agenturen für Arbeit führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein.

(ir) Die Agenturen für Arbeit bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln.



Zusätzlich setzen die Agenturen für Arbeit ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für terminierte persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein.



Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden per Videokommunikation oder gegebenenfalls telefonisch beraten.



Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden in den Dienststellen der Agenturen für Arbeit möglich.



Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert online über die digitalen e-Services der BA erledigen oder Kontakt über die gebührenfreie Servicenummer (08 00) 4 55 55 00 sowie die lokale Hotline (08 41) 93 38-5 55 aufnehmen.



Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices



Öffnungszeiten, Servicenummern und weitere Informationen finden Sie auch unter: www.arbeitsagentur.de