Allgemeinverfügung Alkoholkonsumverbot verlängert und örtliche Festlegung zum Ansammlungsverbot an Silvester.
(ir) Da die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch in der ab heute geltenden Fassung den Kommunen vorschreibt, ein Alkoholkonsumverbot weiterhin zu erlassen, hat die Stadt Ingolstadt heute eine aktualisierte Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot erlassen; diese gilt ab Donnerstag, 16. Dezember um 0:00 Uhr. Die bestehenden Regelungen zum Alkoholkonsumverbot dauern an und gelten nun bis Mittwoch, 12. Januar 2022.
Da die 2G-Regel mittlerweile auch für die Außengastronomie gilt, war die bisherige zusätzliche lokale Regelung (nur an Sitzplätzen etc.) nicht mehr erforderlich und wurde daher gestrichen. Neu ist mit der Änderung der 15. Bay. IfSMV ein Ansammlungsverbot für die Silvesternacht hinzugekommen. Auch hier müssen die Kommunen entsprechende Orte definieren: „öffentliche publikumsträchtige Plätze und in ihrem weiteren Umfeld“ (§ 14 Abs. 4 der 15. BayIfSMV).
Dieser Vorgabe ist die Stadt Ingolstadt gestern nachgekommen und hat ein solches Ansammlungsverbot für jene Bereiche erlassen, in denen auch bereits das Alkoholkonsumverbot gilt.
Im Einzelnen sind dies unter anderem das Gebiet der Altstadt, der Klenzepark inklusive Fußgängerbrücke zur Schloßlände, der Donaustrand/die Donaubühne, die Schloßlände/dieRoßmühlstraße inklusive Uferpromenade, Bereiche um den Hauptbahnhof und den Nordbahnhof, dem Volksfestplatz, dem Hallenbad-Parkplatz, dem Hindenburgpark, dem Luitpoldpark, dem Glacis, dem Baggersee und dem Auwaldsee sowie dem Spielpark Fort Peyerl.