Nach Mitteilung des Kultusministeriums für Schulen: Stadt empfiehlt Anwendung auch für Kindertageseinrichtungen.
(ir) Das Bayerische Kultusministerium hat am Wochenende Handlungsempfehlungen für Schülerinnen und Schüler veröffentlicht, die sich in den Ferien in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben. Nicht nur bei einer Erkrankung, sondern auch unabhängig von Symptomen wird ihnen geraten, unnötige Kontakte zu vermeiden und vorsorglich zu Hause zu bleiben. Vorsorglich schließt sich diesen Empfehlungen auch das städtische Amt für Kinderbetreuung in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt für die Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt an. In einem am Sonntag per E-Mail an die Einrichtungsleitungen versandten Schreiben von heißt es:
1.) Eltern sollten ihre Kinder grundsätzlich nicht in die Kindertageseinrichtung geben, wenn sie an Symptomen einer Infektionskrankheit leiden, wie zum Beispiel Schnupfen oder Husten. Das Kind sollte die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn es ganz gesund ist. Dies dient dem Schutz der Gesundheit des eigenen Kindes wie auch der Gesundheit der Kinder in den Gemeinschaftseinrichtungen.
2.) Für Kinder, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren und keine Symptome aufweisen, wird zudem dringend angeraten, unnötige Kontakte zu vermeiden und ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
3.) Ein konkreter Verdacht auf eine COVID-19 Erkrankung besteht nur dann, wenn sich ein erkranktes Kind innerhalb der letzten 14 Tage in einem der Risikogebiete aufgehalten hat oder Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall hatte. Das Kind darf dann die Einrichtung grundsätzlich nicht mehr besuchen. In diesen Fällen muss umgehend telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 aufgenommen werden. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
4.) Wenn ein Kind Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatte, muss, auch wenn es keine Symptome hat, umgehend das Gesundheitsamt verständigt werden.
5.) Ein entsprechendes Vorgehen, wie oben dargestellt, gilt auch für das in den Einrichtungen tätige Personal oder externe Mitarbeiter.
Als Risikogebiete definiert das Robert-Koch-Institut (aktueller Stand 27. Februar 2020):
• China: Provinz Hubei (inklusive Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang
• Iran: Provinz Ghom, Italien: Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien
• Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang).
Über die bisher eingeleiteten Maßnahmen und den aktuellen Stand der Vorbereitungen im Gebiet der Stadt Ingolstadt informieren Vertreter der vor Ort zuständigen Behörden und Einrichtungen den Stadtrat am morgigen Montagnachmittag um 16:00 Uhr im Rahmen einer Informationssitzung. Im Stadtgebiet Ingolstadt sind bislang keine Erkrankungen mit dem Coronavirus gemeldet.
Generelle Informationen zum Thema Corona-Virus, Handlungsempfehlungen, Hygienetipps und die Telefonnummer einer Bürger-Hotline sind unter www.ingolstadt.de/corona abrufbar.