Der Bebauungsplan „An der Stinnesstraße“ geht in den Satzungsbeschluss. Es sollen dort rund 800 Wohneinheiten gebaut werden.
(ir) Zur Stadtratssitzung am Donnerstag, 26. Oktober, steht der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „An der Stinnesstraße“ auf der Tagesordnung. Der ursprüngliche Bebauungs- und Grünordnungsplan „GVZ-Erweiterung“ war seit 2010 rechtskräftig. Dem ersten Konzept lag der städtebauliche Leitgedanke für eine Ergänzung des GVZ-Logistikbereiches durch einen Büro- und Dienstleistungscampus als Übergang zur Wohnbebauung des Piusviertels zugrunde. Aufgrund des hohen Wachstums der Stadt Ingolstadt und des großen Wohnbauflächenbedarfs erfolgte ein Änderungsverfahren, um auch hier Wohnungsbau realisieren zu können.
Ziel der Stadtplanung ist es, ein durchmischtes urbanes Wohngebiet zu schaffen, bei dem in direkter Nähe zum Landesgartenschaugelände Wohnraum und auch Raum für Arbeitsplätze im direkten Umfeld von GVZ und der Audi AG geschaffen werden. Auf einer Gesamtfläche von 18,4 Hektar wird mit dem jetzt zur Entscheidung anstehenden Bebauungsplan unter anderem Baurecht für zirka 800 Wohneinheiten geschaffen, die dann mittelfristig von unterschiedlichen Wohnungsbauakteuren entwickelt werden können. Aufgrund der Neuplanungen sind im Baufeld südlich der Furtwänglerstraße und nördlich der Stinnesstraße Flächen für Geschosswohnungsbau vorgesehen, die im Bereich des nördlichen Baufeldes als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen. Daneben sind im Bereich der Stinnesstraße weiterhin Gemeinbedarfsnutzungen geplant.
Der im Rahmen der Sozialen Stadt Piusviertel entstandene Spielpark, der inzwischen von gewerblichen Nutzungen umgeben ist, soll in das neue Wohnquartier verlegt werden. Die Fläche des jetzigen SpieIparks soll künftig gewerblich genutzt werden und das GVZ arrondieren. Der neue Spielpark wird zentrale grüne Mitte des Wohnquartiers und gleichzeitig grüne Verbindungsachse aus dem Piusviertel über die Hans-Stuck-Straße hinweg in das Parkgelände der Landesgartenschau als wichtige innerstädtische Naherholungsfläche. Diese wird höhenfrei über einen Fußgängersteg erreichbar sein. Alle Nutzungen des Spielparks sollen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in zeitgemäßer Form wieder untergebracht werden. Aber auch neue Trends sollen Berücksichtigung finden.