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Knallen und Böllern zum Jahreswechsel: In der Oberen Altstadt von Neuburg gilt striktes Feuerwerk-Verbot.
(ir) Aufgrund des nahenden Jahreswechsels weist das Ordnungsamt der Stadt Neuburg an der Donau darauf hin, dass das Abschießen von Feuerwerk nur am Sonntag, 31. Dezember 2023, und Montag, 1. Januar 2024, erlaubt ist.
Das Abbrennen von Feuerwerken (pyrotechnischen Gegenständen) ist unmittelbar in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Pflege- und Altenheimen grundsätzlich verboten (23 Abs.1 SprengV).
Dies gilt insbesondere für die Obere Altstadt. Aus Gründen des Brandschutzes und zur Vermeidung von möglichen Gefahrenpotentialen für die zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerken in der Oberen Altstadt grundsätzlich strengsten untersagt (§ 24 Abs.2 SprengV). Der Kommunale Ordnungsdienst wird das Verbot überwachen und Zuwiderhandlungen ahnden.
Während des Jahres gilt ein generelles Verbot, das sogar den Erwerb von Raketen & Co. mit einschließt. Für besondere Anlässe wie zum Beispiel Hochzeiten oder Jubiläen kann das städtische Ordnungsamt eine behördliche Ausnahmegenehmigung erteilen, die dann den Erwerb und die Verwendung von Feuerwerk möglich macht. Voraussetzung dazu ist ein schriftlicher Antrag, der den genauen Ort, das Datum, die Uhrzeit, den Anlass und den Namen eines Verantwortlichen beinhaltet.
Mehr Informationen zum Thema bekommen alle Bürgerinnen und Bürger bei Herrn Richter, dem Sachgebietsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung, unter der Telefonnummer (0 84 31) 55-3 22 oder per E-Mail am
Schließlich weist das Ordnungsamt der Stadt Neuburg darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerk ohne Genehmigung oder außerhalb der dafür bestimmten Zeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden kann.
Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass man sein Feuerwerk von einem Händler bezieht, der auch Feuerwerkskörper verkaufen darf. Zu groß ist die Unfallgefahr mit Feuerwerkskörpern, die nicht sachgerecht hergestellt wurden, sei es um die Lautstärke zu erhöhen, oder den optischen Effekt zu verbessern, oder sogar um Produktionskosten zu sparen. Privatpersonen ist es seit 2005 in Deutschland sogar verboten, Feuerwerkskörper zu importieren. Dies dürfen nur lizenzierte Fachbetriebe tun.
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