Neuburg
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Derzeit sind 54 Personen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Mittwoch zehn weitere Neuinfektionen seit der gestrigen Mitteilung. Eine Person ist wieder genesen. Damit sind aktuell 54 Landkreisbürger infiziert, davon stammen zwölf Personen aus Königsmoos, zehn aus Schrobenhausen, neun aus Neuburg, sieben aus Aresing, vier aus Langenmosen, drei aus Burgheim, jeweils zwei aus Berg im Gau, Gachenbach und Waidhofen und jeweils eine aus Brunnen, Ehekirchen und Karlshuld.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen, liegt bei 52,28. Damit ist der Grenzwert überschritten. Der Landkreis bereitet daher weitere Maßnahmen nach den Maßgaben der Staatsregierung vor. Bis dahin gilt die Allgemeinverfügung, die anlässlich des Überschreitens des Signalwertes erlassen wurde.
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 500 Personen mit dem Coronavirus infiziert, davon gelten 428 als bereits genesen. 18 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. Stand Mittwoch, 14. Oktober 2020 um 16:00 Uhr.
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Derzeit sind 45 Personen aus dem Landkreis mit dem Coronavirus infiziert. Aufgrund der steigenden Fallzahlen ergreift der Landkreis Maßnahmen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Dienstag acht weitere Coronavirus-Neuinfektionen seit der gestrigen Mitteilung. Vier Personen sind wieder genesen. Damit sind aktuell 45 Landkreisbürger infiziert, davon stammen neun Personen aus Schrobenhausen, acht aus Neuburg, sieben aus Königsmoos, fünf aus Aresing, vier aus Langenmosen, drei aus Burgheim, jeweils zwei aus Berg im Gau, Gachenbach und Waidhofen und jeweils eine aus Brunnen, Ehekirchen und Karlshuld. In den letzten sieben Tagen sind 42 neue Coronavirus-Infektionen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gemeldet worden.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen, liegt bei 43,3 und überschreitet somit den Signalwert von 35. Aufgrund der steigenden Fallzahlen ergreift das Landratsamt für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen folgende Maßnahmen, die im Rahmen einer Allgemeinverfügung ab Donnerstag, 15. Oktober 2020 um 0:00 Uhr in Kraft treten:
1. Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Privatveranstaltungen wie zum Beispiel Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen), wird auf maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen begrenzt
2. Es wird dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.
3. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht gewährleistet werden kann. Ausnahmen hiervon sind nur unter Maßgabe des § 1 Abs. 2 der 7. BayIfSMV zulässig.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich Mittwoch, 21. Oktober 2020. Da sich die Neuinfektionen nicht auf bestimmte Geschehnisse beziehungsweise Personengruppen eingrenzen lassen, durch die keine weiteren Infektionsketten zu erwarten wären, gelten die Maßnahmen für das gesamte Landkreisgebiet. Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 490 Personen mit dem Coronavirus infiziert, davon gelten 427 als bereits genesen. 18 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. Stand Dienstag, 13. Oktober 2020 um 16:00 Uhr.
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Derzeit sind 41 Personen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Montag zwanzig weitere Neuinfektionen seit der Mitteilung von Freitag. Neun Personen sind wieder genesen. Damit sind aktuell 41 Landkreisbürger infiziert. Davon stammen jeweils acht Personen aus Schrobenhausen und Neuburg, sieben aus Königsmoos, fünf aus Aresing, drei aus Langenmosen, jeweils zwei aus Berg im Gau, Burgheim und Gachenbach und jeweils eine aus Brunnen, Ehekirchen, Karlshuld und Waidhofen.
Unter den 41 aktuell infizierten Männern und Frauen befinden sich keine Reiserückkehrer. Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 482 Personen mit dem Coronavirus infiziert, davon gelten 423 als bereits genesen. 18 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. Stand Montag. 12. Oktober 2020 um 16:00 Uhr.
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THW Ingolstadt und Neuburg unterstützen beim Brand eines landwirtschaftlichen Anwesens.
(ir) Bei dem Brand eines landwirtschaftlichen Anwesens in der Nähe von Neuburg unterstützte der Ortsverband Ingolstadt das THW Neuburg in der Nacht von Donnerstag auf Freitag mit insgesamt 14 Helfern.
Alarmiert wurden die Fachgruppen „Räumen“ sowie die Bergungsgruppe des Ortsverbandes mit Bagger und weiterem schweren Gerät. Nach ersten Löschmaßnahmen durch die Feuerwehr wurde mit dem Bagger eine Mauer niedergelegt, um Zugang für weitere Löschvorgänge zu ermöglichen. Um die notwendigen Arbeiten im Dunkeln soweit wie möglich zu erleichtern, leuchtete die Fachgruppe „Bergen“ den Einsatzort großflächig aus.
480 brennende Strohballen wurden daraufhin auf einem benachbarten Feld verteilt, damit diese durch die Feuerwehr kontrolliert gelöscht werden konnten. Auch eine Futtermittelkammer musste durch die Einsatzkräfte geräumt werden, um der Feuerwehr den Zugang zu ermöglichen. Bei dem Brand wurden weder Menschen noch Tiere verletzt. Der Einsatz des THW dauerte bis gestrigen Samstagnachmittag um 15:00 Uhr an.
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Bürger dürfen die Äpfel entlang der Kreisstraße ND 5 ernten.
(ir) Zahlreiche Apfelbäume säumen die Kreisstraße ND 5. Die Früchte sind nun reif und können geerntet werden. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen macht darauf aufmerksam, dass Bürgerinnen und Bürger das Obst für den Eigenbedarf pflücken dürfen.