Neuburg
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An der KJF Klinik Sankt Elisabeth in Neuburg gelten neue Besucherregeln.
(ir) Aufgrund der aktuell hohen und steigenden Infektionszahlen auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sind die Regelungen für Besuche in der KJF Klinik Sankt Elisabeth mit Wirkung zum heutigen Freitag, 23. Oktober 2020 angepasst worden. Volljährige Patientinnen und Patienten dürfen einmal täglich während der Besuchszeit von einer Person besucht werden. Auf einen Wechsel oder eine Ablösung verschiedener Besuchspersonen an einem Tag sollte möglichst verzichtet werden. Zur Geburt und im Anschluss sind die Väter als Begleitperson ohne Einschränkungen weiterhin zugelassen.
Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten sind als Besucher jeweils die Eltern oder Sorgeberechtigten sowie die Väter frisch entbundener Neugeborener zugelassen. Weitere Familienangehörige, zum Beispiel Großeltern, Paten, etc., erhalten auch weiterhin keinen Zutritt, um in der Klinik die Abstandsregeln gewährleisten zu können. Ein Geschwisterkind kann in Ausnahmefällen und nur nach Abstimmung mit dem Pflegepersonal den Besuch der Eltern oder Sorgeberechtigten begleiten. Es soll auch hier die reguläre Besuchszeit möglichst eingehalten werden.
In Mehrbettzimmern ist pro Patient grundsätzlich maximal ein Besucher zugelassen, bei engen Platzverhältnissen auch nur ein Besucher pro Mehrbettzimmer. Bei Bedarf ist entsprechenden Aufforderungen der Klinikmitarbeiter Folge zu leisten. Die reguläre Besuchszeit ist täglich von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Bei Entlassung dürfen Patientinnen und Patienten auch außerhalb der Besuchszeiten von der Station abgeholt werden.
Für alle Besucher gilt die Pflicht, auch im Patientenzimmer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsregelungen möglichst einzuhalten. Während des Besuchs sind auch die Patientinnen und Patienten verpflichtet, sofern möglich, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Härtefallregelungen (Ausnahmen) sind in besonderen Situationen möglich, bedürfen aber der Genehmigung durch den verantwortlichen Chefarzt oder dessen Vertreter.
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Die Maskenpflicht gilt weiterhin für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe.
(ir) Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen setzt die Maskenpflicht am Platz für Grundschulen und Grundschulklassen an Förderschulen ab Freitag, 23. Oktober 2020, vorerst aus. Das heißt: An den Grundschulen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen muss ab Freitag am Platz keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Unterricht ab der Jahrgangsstufe 5 bleibt erhalten.
Landrat Peter von der Grün hat im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt und dem Schulamt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Erkenntnisse des Gesundheitsamts Neuburg-Schrobenhausen haben ergeben, dass Kinder im Grundschulalter nicht nennenswert zum Infektionsgeschehen im Landkreis beitragen. Zudem konnte bislang keine Infektionsausbreitung, die von Grundschulen ausging, festgestellt werden.
„Wir haben diese Entscheidung getroffen, da Grundschüler nicht die Treiber des Infektionsgeschehens sind“, erklärt Peter von der Grün. Er weist jedoch darauf hin, dass im Infektionsfall ganze Klassen vorübergehend in Quarantäne gehen müssen.
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Derzeit sind 110 Landkreisbürger mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Donnerstag 28 Neuinfektionen und drei Genesungen. Damit sind aktuell 110 Landkreisbürger mit dem Coronavirus infiziert. Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 594 Personen mit dem Coronavirus infiziert, davon gelten 466 als bereits genesen. 18 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. Stand Donnerstag, 22. Oktober 2020 um 14.00 Uhr.
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis weiterhin über dem Grenzwert von 50 liegt, gelten die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung für die bayerischen Kommunen und Landkreise, die den Inzidenzwert von 50 überschreiten.
7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen umgerechnet auf 100.000 Einwohner:
Laut LGL: 72,97 (Stand Donnerstag, 22. Oktober 2020 um 8:00 Uhr)
Laut RKI: 57,6 (Stand Donnerstag, 22. Oktober 2020 um 0:00 Uhr)
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite unter https://www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100 000 Einwohner überschritten wird.
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Straßensperrung zwischen Sandizell und Hörzhausen.
(ir) Am Samstag, 24. Oktober 2020 muss die Kreisstraße ND14 zwischen Sandizell und dem Ortsende von Hörzhausen zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr voll gesperrt werden.
Die Umleitung erfolgt über die St2045, Schrobenhausen und die Kreisstraße ND3.
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566 Personen wurden bisher positiv getestet, davon gelten 463 als genesen.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Mittwoch 17 Neuinfektionen seit gestern. Damit sind aktuell 85 Landkreisbürger mit dem Coronavirus infiziert. Seit Beginn der Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 566 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, davon gelten 463 als bereits genesen. 18 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben (Stand Mittwoch, 21. Oktober 2020 um 14:00 Uhr.)
Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis weiterhin über dem Grenzwert von 50 liegt, gelten die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung für die bayerischen Kommunen und Landkreise, die den Inzidenzwert von 50 überschreiten.
7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen umgerechnet auf 100.000 Einwohner:
Laut LGL: 65,77 (Stand Mittwoch, 21. Oktober 2020 um 8:00 Uhr)
Laut RKI: 54,5 (Stand Mittwoch, 21. Oktober 2020 um 0:00 Uhr)
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite unter https://www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 50 pro 100 000 Einwohner überschritten wird.