Neuburg
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Ein toter Schwan wurde am 23. Dezember 2021 mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks aus dem Stausee Bittenbrunn geborgen.
(ir) Die vom Veterinäramt veranlasste Untersuchung ergab einen positiven Befund auf das Virus der Geflügelpest. Vom Nationalen Referenzlabor wurde der Subtyp H5N1 nun bestätigt, der seit Mitte Oktober 2021 vermehrt zu Ausbrüchen bei Wildvögeln, wie Wildgänsen, Wildenten, Möwen und Greifvögeln, aber auch in Geflügelbeständen, geführt hat.
Aufgrund der Fallzahlen ist davon auszugehen, dass das Virus in Deutschland flächendeckend bei wildlebendem Wassergeflügel anzutreffen ist und nun auch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht hat. Eine weitere Ausbreitung der Infektion in der bayerischen Wildvogelpopulation wird angenommen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wie auch das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sehen in ihren Risikoeinschätzungen insbesondere die Bereiche um und an Gewässern, an denen wildlebendes Wassergeflügel vorzufinden ist, als besonders gefährdet an.
Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat mit der Allgemeinverfügung vom 8. Dezember 2021 bereits verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Eintrag in Geflügelbestände angeordnet. Diese regelt unter anderem das Fütterungsverbot von Wildvögeln (Singvögel sind ausgenommen), das Verbot von Geflügelschauen, Testpflichten und Zugangsregelungen zu Gehegen. Geflügelhalter werden dringend gebeten, die Maßnahmen einzuhalten und direkten wie indirekten Kontakt ihres Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden.
Die Geflügelpest stellt eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche dar und betrifft sowohl wildlebende Vögel als auch Hühner, Puten, Gänse, Enten etc., die in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch in Hobby-Beständen gehalten werden.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten aber nicht berührt werden. Das Veterinäramt bittet entsprechende Funde unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-2 88 oder über die Polizeidienststellen zu melden. Singvögel und Tauben spielten nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft als Überträger des Vogelgrippevirus keine Rolle.
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Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kann das neue Jahr nicht wie gewohnt begrüßt werden, da im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen einige Regelungen beachtet werden müssen.
(ir) So gelten für private Treffen bestimmte Regelungen. Treffen sind an Silvester und Neujahr nur im Rahmen der allgemeinen, für ganz Bayern geltenden Kontaktbeschränkungen möglich. Private Zusammenkünfte von nicht geimpften oder genesenen Personen sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich höchstens zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands gestattet.
Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Personen teilnehmen, die geimpft oder genesen sind, sind maximal zehn Personen erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden jeweils in die Gesamtzahl nicht eingerechnet.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich auf festgelegten öffentlichen Plätzen keine Ansammlungen über zehn Personen hinaus bilden dürfen. Sollte eine Ansammlung entstehen, müssen sich die betroffenen Personen umgehend zerstreuen.
Eine Abfrage der Kommunen im Landkreis ergab hier einen Regelungsbedarf im Stadtgebiet der Stadt Neuburg an der Donau.
Folgende Örtlichkeiten sind hiervon betroffen:
• Elisenbrücke im kompletten Verlauf beginnend auf Höhe der Häuser Ingolstädter Straße 1 und 2 bis einschließlich Elisenplatz und „Am Unteren Tor“
• Schlagbrückchen
• Oskar-Wittmann-Straße ab der Einmündung Schrannenstraße bis einschließlich Hausnummer 16, mit allen angrenzenden Geh-/Radwegen und Vorplätzen, inbegriffen der Donaukai und der nördlich abzweigende Fußgängerweg entlang der Donau bis auf Höhe der Gaststätte „Bootshaus“
• Schrannenplatz begrenzt durch die anliegenden Gebäude, einschließlich der Marien- sowie der Pferdstraße
• Spitalplatz östlich ab der Einmündung in den Schrannenplatz, westlich begrenzt durch die anliegenden Gebäude, nördlich bis auf Höhe des Hauses Adlerstraße 202, südlich einschließlich bis auf Höhe Hirschenstraße 156
• Luitpoldstraße nördlich ab einschließlich Kreuzung Schlagbrückchen/Oskar-Wittmann-Straße und bis südlich auf Höhe der Hausnummer 78, mit allen angrenzenden Geh-/Radwegen und Vorplätzen, einschließlich Hofgarten
• Die gesamte Obere Altstadt nördlich begrenzt durch den ebenfalls erfassten Nachtbergweg bis auf Höhe des Hauses Amalienstraße 28, südlich begrenzt durch den Weg „Am Graben“
• Volksfestplatz im Ostend
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen wie Raketen und Böllern ist wie im letzten Jahr wieder untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aus Restbeständen auf einem Balkon, einer Terrasse oder auf einem zum Wohnhaus gehörenden Grundstück/Garten bleibt jedoch grundsätzlich erlaubt. Allerdings ist insbesondere hier im Allgemeinen auf die Sicherheit beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie auf zusätzlich geltende Regelungen der Städte und Gemeinden, wie beispielsweise das generelle Feuerwerksverbot in der Oberen Altstadt in der Stadt Neuburg, zu achten.
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782 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 12:30 Uhr 24 Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. 98 Personen sind wieder genesen. Damit sind aktuell 782 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit SARS-CoV-2 infiziert.
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 9.422 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. Davon gelten 8.530 als bereits genesen. 110 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 12:30 Uhr)
In den letzten sieben Tagen sind in Bayern 382 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen in ein Krankenhaus aufgenommen worden. Die bayernweite so genannte Hospitalisierungs-Inzidenz beträgt 2,9. Die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Fällen liegt bei 688 (Stand Mittwoch, 29. Dezember 2021).
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit vier Coronaviruspatienten behandelt. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 9:00 Uhr)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden derzeit sieben Coronaviruspatienten behandelt. Davon werden zwei Patientenintensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 9:30 Uhr)
Die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt derzeit bei 53,33 Prozent. (Quelle: DIVI Intensivregister, Stand Donnerstag, 30. Dezember 2021)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 146,3 (Stand Donnerstag, 30. Dezember 2021 um 3:27 Uhr)
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856 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 13:00 Uhr 20 Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. 53 Personen sind wieder genesen. Damit sind aktuell 856 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit SARS-CoV-2 infiziert.
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 9.398 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. Davon gelten 8.432 als bereits genesen. 110 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 13:00 Uhr.)
In den letzten sieben Tagen sind in Bayern 393 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen in ein Krankenhaus aufgenommen worden. Die bayernweite so genannte Hospitalisierungs-Inzidenz beträgt 3,0. Die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Fällen liegt bei 722 (Stand Mittwoch, 28. Dezember 2021).
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit drei Coronaviruspatienten behandelt. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 7:40 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden derzeit acht Coronaviruspatienten behandelt. Davon wird ein Patient intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 9:50 Uhr.)
Die Auslastung der Intensivbetten im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt derzeit bei 46,67 Prozent. (Quelle: DIVI Intensivregister, Stand Mittwoch, 29. Dezember 2021)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 160,6 (Stand Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 3:45 Uhr)
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Die Testzentren des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen werden auch an Silvester, Neujahr und Heilig Drei Könige Antigenschnelltests anbieten.
(ir) Schnelltests sind im Neuburger Testzentrum in der Monheimer Straße 66 an Neujahr, am 1. Januar 2022 von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich. Im Testzentrum Mühlried in der Rinderhofer Breite 11, finden sie Silvester, 31. Dezember 2021 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am 6. Januar 2022 von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.
Außerhalb der Feiertage sind Schnelltests in Neuburg wochentags von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr möglich. Im Corona-Testzentrum Mühlried finden sie wochentags von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und sonntags von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt. Terminbuchungen sind unter www.kkh-sob.de/STZ möglich.
PCR-Tests sind im Testzentrum Neuburg von Montag bis Freitag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr und samstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr möglich. In Mühlried ist das Zeitfenster wochentags von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr und sonntags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Dies gilt auch für die Feiertage. Termine für PCR-Tests können online über www.terminland.de/coronatest-nd-sob gebucht werden.