Neuburg
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215 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Donnerstag, 25. März 2021 um 13:00 Uhr 26 Corona-Neuinfektionen. 15 Personen sind wieder genesen. Aktuell sind 215 Landkreisbürger mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ infiziert.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit zwei Coronavirus-Patienten behandelt. Zwei Patienten werden intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Donnerstag, 25. März 2021 um 7:30 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden derzeit drei bestätigte COVID-19-Patienten behandelt. Ein Patient wird intensivmedizinisch betreut und beatmet. Bei drei Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Donnerstag, 25. März 2021 um 8:00 Uhr)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 3.054 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 2.774 als bereits genesen. 65 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Donnerstag, 25. März 2021 um 13:00 Uhr.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 110,0 (Stand Donnerstag, 25. März 2021 um 3:09 Uhr)
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Der scheidende Kreisgeschäftsführer übergab sein Amt an seinen Stellvertreter.
(ir) Kürzlich wurde Anton Gutmann als neuer Kreisgeschäftsführer des BRK-Kreisverbands Neuburg-Schrobenhausen ins Amt eingeführt. Er lenkt die Geschicke des Kreisverbands seit diesem Monat in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisvorstand.
Mit Anton Gutmann hat sich der Kreisvorstand für einen Geschäftsführer entschieden, der das volle Vertrauen genießt und dies bereits über viele Jahre während seiner Tätigkeit als Stellvertreter des Geschäftsführers unter Beweis gestellt hat. Mit ihm soll die erfolgreiche Rotkreuzarbeit des Kreisverbands auch in der Zukunft fortgesetzt werden
Der bisheriger Geschäftsführer, Robert Augustin, wechselt in die Geschäftsführung des BRK-Bezirksverbands Schwaben. Der BRK-Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen bedankte sich bei ihm für seine engagierte Tätigkeit und wünschte ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin recht viel Erfolg.
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Chefarzt Dr. Harald Franck übernimmt die Leitung der gesamten Inneren Medizin und damit auch der Gastroenterologie an der KJF Klinik Sankt Elisabeth.
(ir) Chefarzt Dr. Harald Franck wird zum Donnerstag, 1. April 2021 die Leitung der gesamten Inneren Medizin und damit auch der Gastroenterologie an der KJF Klinik Sankt Elisabeth übernehmen. Dr. Harald Franck übernimmt die organisatorische Leitung der Gastroenterologie vorübergehend von seinem bisherigen Chefarztkollegen Dr. Andreas Markus, der die KJF Klinik Sankt Elisabeth am Mittwoch, 31. März 2021 auf eigenen Wunsch verlässt, um sich neuen beruflichen Aufgaben zu stellen.
Geschäftsführer Gerd Koslowski bedauert die Entscheidung von Dr. Andreas Markus sehr, der seit 1. Januar 2019 als Chefarzt Gastroenterologie tätig war, und wünscht diesem alles Gute für seine berufliche Zukunft.
Die Funktion des Chefarztes der Gastroenterologie an der KJF Klinik Sankt Elisabeth wird vorerst nicht nachbesetzt. Bis dahin verantwortet Dr. Harald Franck die Leitung der gesamten Inneren Medizin. „Ich freue mich auf die noch engere Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Gastroenterologie aus Klinik und MVZ zum Wohl der uns gemeinsam anvertrauten Patienten“, so Dr. Harald Franck.
„Dr. Harald Franck hat seit seinem Start an der Klinik Sankt Elisabeth im April 2017 die Kardiologie konsequent weiterentwickelt“, sagt Geschäftsführer Gerd Koslowski. Vor allem durch die Inbetriebnahme des Herzkathetermessplatzes im Jahr 2018 und der inzwischen etablierten Rund-um-die-Uhr-Versorgung bei Koronarinterventionen hat Dr. Harald Franck mit seinem Team die kardiologische Versorgung in der gesamten Region erheblich verbessert.
In Zukunft sollen die Weiterentwicklung der Verzahnung von Klinik und MVZ sowie die für 2021 geplante Modernisierung der Endoskopieausstattung die gastroenterologische Versorgung in der Region weiter verbessern.
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Die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises beträgt am Mittwoch 106,9.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Mittwoch, 24. März 2021 um 12:00 Uhr 17 Coronavirus-Neuinfektionen. 22 Personen sind wieder genesen. Aktuell sind 204 Landkreisbürger mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ infiziert.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit zwei Coronavirus-Patienten behandelt. Zwei Patienten werden intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Mittwoch, 24. März 2021 um 7:30 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden derzeit drei bestätigte COVID-19-Patienten behandelt. Ein Patient wird intensivmedizinisch betreut und beatmet. Bei vier Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion. (Stand Mittwoch, 24. März 2021 um 8:30 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 3.028 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 2.759 als bereits genesen. 65 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Mittwoch, 24. März 2021 um 12:00 Uhr)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 106,90 (Stand Mittwoch, 24. März 2021 um 9:54 Uhr)
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Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist mit einer Inzidenz über 100 eingestuft.
(ir) Seit Montag, 8. März 2021, sind Öffnungen an die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut veröffentlicht, gebunden. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten:
Montag, 22. März 2021: 108,9
Dienstag, 23. März 2021: 105,9
Mittwoch, 24. März 2021: 106,9
(Quelle: Robert Koch-Institut - RKI, jeweils tagesaktueller Abruf)
Damit ist der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit einer Inzidenz von über 100 eingestuft. Nach den Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten deshalb für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab Freitag, 26. März 2021 ab 0:00 Uhr folgende Regelungen:
Ausgangssperre:
Von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt.
Ausnahmen gelten, in begründeten Fällen. Diese können sein:
• medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen
• Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke
• Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
• unaufschiebbare Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
• Begleitung Sterbender
• Handlungen zur Versorgung von Tieren
Private Zusammenkünfte:
Private Treffen sind erlaubt für Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Märkte
• Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 der 12. BayIfSMV)
• Das Abholen bestellter Waren in Ladengeschäften ist möglich. (Click and Collect).
• Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel (§ 12 Abs. 1 Satz 2 der 12. BayIfSMV).
• Märkte sind untersagt. Ausgenommen ist der Verkauf von Lebensmitteln, Pflanzen und Blumen.
Kulturstätten
Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen und Schlösser bleiben geschlossen.
Außerschulische Bildung, Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Präsenzform sind untersagt
Instrumental- und Gesangsunterricht ist in Präsenzform untersagt.
Sport
Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt für Angehörige des eigenen Hausstandes sowie mit zusätzlich einer weiteren Person. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Für die Schulen und Kindertagesbetreuungen im Landkreis gelten Stichtags-Regelungen, die an die 7-Tage-Inzidenz jeweils am Freitag gekoppelt sind.