Hinweise zu Rückkehr in Häuser und Stromversorgung

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Aktuelle Lagemeldung zum Hochwasser im Landkreis Pfaffenhofen am Dienstag, 4. Juni 2024 um 9:45 Uhr.

Manching-Lindach/Westenhausen/Ernsgaden/Irsching:
Die Evakuierung im Bereich des Manchinger Ortsteils Lindach wird weiterhin aufrechterhalten. Für den benachbarten Ortsteil Westenhausen, die nahegelegene Gemeinde Ernsgaden, den Bereich Knodorf und Irsching waren die nächtlichen Schutzmaßnahmen erfolgreich. Die Bereiche wurden entsprechend nicht vom Wasser getroffen. Die Dämme werden weiterhin kontrolliert und die Bereiche entsprechend geschützt.
In Reichertshofen und Baar-Ebenhausen konnte begonnen werden Keller abzupumpen. Im Hinblick auf Ölverunreinigungen in den Kellern ist ein Fachberater des Technischen Hilfswerks (THW) vor Ort.



Situation Bundesstraße B16:
Im Bereich des Manchinger Ortsteils Lindach finden weiterhin Überspülungen der B16 statt. Die Sperrung wird entsprechend weiterhin aufrechterhalten.



Situation Kreisstraße PAF14:
Die Kreisstraße Ernsgaden – Irsching – Knodorf – Großmehring ist wieder freigegeben.

Situation Staatsstraße St2335:
Die Staatsstraße Großmehring – Rottmanshart – Manching ist wieder freigegeben.
Die Zufahrt Westenhausen bleibt weiterhin gesperrt.



Aktuell liegt ein Fokus auf dem Schutz der sogenannten „Störfallbetriebe“ im Landkreis Pfaffenhofen. Das heißt, Betriebe, in denen gefährliche Stoffe in größeren Mengen vorhanden sind und die somit unter die Störfall-Verordnung fallen.



Wann kann die Bevölkerung wieder in ihre Häuser?
Grundsätzlich können Gebiete und Häuser wieder betreten werden, wenn keine Evakuierung oder Räumung angeordnet ist und ein Betreten darüber hinaus gefahrlos möglich ist. Das heißt, die Situation und Entscheidung ist individuell vor Ort zu bewerten und mit der örtlichen Feuerwehr abzuklären. Den Anweisungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.



An der Wiederherstellung der Stromversorgung wird mit Hochdruck gearbeitet. Sofern von der Überflutung betroffene Gebäude oder Räume gefahrlos wieder betreten werden können, ist insbesondere im Hinblick auf die elektrischen Anlagen Vorsicht geboten. Der Elektroanschluss muss abgeschaltet sein. Für die Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlagen in vom Hochwasser betroffenen Gebäuden ist kundiges Fachpersonal hinzuzuziehen.









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