Pfaffenhofen
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Die Straße zwischen Wolnzach und Eschelbach muss gesperrt werden.
(ir) Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Wolnzach und Eschelbach muss wegen des Neubaus der Brücke BW 58 von Montag, 11. Januar 2021 bis voraussichtlich 23. Juli 2021 voll gesperrt werden.
Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über Wolnzach - Haushauen - Kemnathen - Eschelbach und umgekehrt.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
1.247 Landkreisbürger gelten als Kontaktpersonen und befinden sich in Quarantäne.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Mittwoch, 30. Dezember 2020 mitteilte, wurden im dortigen Landkreis seit gestern 34 weitere Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die Gesamtzahl der Fälle steigt auf 2.916, davon gelten seit gestern 33 weitere Personen und somit insgesamt 2.423 als genesen.
Ein Mann aus Baar-Ebenhausen im Alter von 54 Jahren und ein 84-jähriger Mann aus Wolnzach, beide positiv auf das Coronavirus getestet, sind verstorben. Die Gesamtzahl der Todesfälle steigt auf 88. Die Zahl der derzeit positiv auf das Coronavirus getesteten Personen sinkt auf 405.
1.247 Menschen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. In der Pfaffenhofener Ilmtalklinik werden gemäß Morgenstatistik zwölf bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Davon werden drei Patienten intensivmedizinisch behandelt. Bei fünf Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
Das nächste Corona-Update wird der Landkreis Pfaffenhofen am Montag, 4. Januar 2021 veröffentlichen. Das dortige Gesundheitsamt meldet die Zahlen jedoch täglich an das LGL und das RKI weiter.
7-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner:
laut RKI: 125,6 (Stand Mittwoch, 30. Dezember 2020 um 0:00 Uhr)br>
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Letztes Ferienwochenende: Fernzüge und Regionalexpresszüge werden umgeleitet und Regionalbahnen durch Busse ersetzt.
(ir) Von Samstag, 8. Januar 2021 gegen 22:00 Uhr bis Dienstag, 11. Januar 2021 um 4:30 Uhr wird die Bahnstrecke München - Ingolstadt zwischen Pfaffenhofen und Rohrbach für den Bahnverkehr gesperrt. Grund dafür ist der Abbruch der Autobahnbrücke, die in diesem Bereich die Bahnstrecke kreuzt. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen und Fahrplanänderungen im Bahnverkehr.
Alle Fernverkehrszüge werden in diesem Zeitraum zwischen München und Nürnberg über Augsburg - Donauwörth - Treuchtlingen, jeweils ohne Halt, umgeleitet. Dadurch verlängert sich die Reisezeit um bis zu 55 Minuten. Aus Richtung Norden kommen die Züge später in München an, in der Gegenrichtung fahren die Züge früher ab, um ab Nürnberg wieder im regulären Fahrplan zu fahren. Einzelne Züge entfallen zwischen Nürnberg und München.
Alle Regionalexpresszüge zwischen München und Nürnberg werden über Augsburg umgeleitet. Die Regionalbahnen werden zwischen Pfaffenhofen und Rohrbach durch Busse ersetzt. Dabei kommt es zu geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten. Die Deutsche Bahn bittet die Reisenden dies zu beachten. Die Fahrradbeförderung ist in den Ersatzbussen nur im Rahmen des verfügbaren Platzes möglich.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Der Kreisverband des Roten Kreuzes und das Landratsamt Pfaffenhofen informieren über den derzeitigen Stand der Impfungen gegen das Coronavirus und geben einen Ausblick über die weitere Vorgehensweise.
Wer wird derzeit geimpft?
Gemäß den Vorgaben der Bundesregierung werden derzeit Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende von Alten- und Pflegeheimen, sowie Mitarbeitende der Rettungs- und Pflegedienste sowie der Notaufnahme und der COVID-Station der Ilmtalklinik gegen das Coronavirus geimpft. Die Impfungen erfolgen auch an Wochenenden und Feiertagen und werden von mobilen Impfteams vorgenommen.
Wie viele Impfdosen bekommt der Landkreis Pfaffenhofen?
Die Anzahl der Impfdosen ist derzeit nur bis Silvester bekannt. Bis dahin wird der Landkreis rund 1.100 Dosen erhalten haben. Über Lieferungen im Jahr 2021 liegen noch keine belastbaren Daten vor.
Wann wird in den Impfzentren geimpft?
Zunächst werden die Menschen der Priorität 1 geimpft. Dabei handelt es sich um Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solcher Einrichtungen. Auch Mitarbeitende von Notaufnahmen und COVID-Stationen gehören zu dieser Gruppe. Diese Personen werden von den mobilen Teams geimpft. Die ersten Impfungen in den Impfzentren werden bei Personen der Rettungs- und Pflegedienste und bei den Hausärztinnen und Hausärzten vorgenommen werden. Diese werden in entsprechender Anzahl kurzfristig zum Impfen geladen, um die nach einem Einsatz der mobilen Teams jeweils übrigen Impfdosen nicht verfallen zu lassen.
Wie erfahre ich, wann ich geimpft werden kann?
In einem zweiten Schritt können sich Bürgerinnen und Bürger über einem Alter von 80 Jahren impfen lassen. Diese werden im Landkreis Pfaffenhofen über ein gemeinsames Schreiben des Landratsamtes und der Wohnsitzgemeinde informiert. Ein Brief des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist aktuell nicht mehr vorgesehen. Das Schreiben wird zusammen mit einem Aufklärungsbogen versandt werden. Der betroffene Personenkreis erhält die Nachricht im Laufe des Januars.
Kann ich mich schon online registrieren?
Aktuell besteht noch keine Online-Anmeldemöglichkeit. Sobald das Verfahren einsatzbereit ist, wird die Bevölkerung informiert.
Kann ich jetzt schon Termine vereinbaren?
Aktuell ist eine Terminvereinbarung noch nicht möglich. Das BRK und das Landratsamt Pfaffenhofen bitten dafür um Verständnis.
Warum stellt der Landkreis nicht mehr Impfdosen zur Verfügung?
Die Impfdosen werden zentral von der Bundesregierung an die Landesregierungen verteilt. Die Bayerische Staatsregierung leitet die Lieferungen an die Landkreise gemäß Einwohnerschlüssel weiter. Darüber hinaus gehende Dosen können nicht bezogen werden. Der Landkreis ist von diesen Lieferungen abhängig und kann nicht selbständig bestellen.
Warum impfen andere Landkreise schon früher Personen mit der Priorität 2?
Im Landkreis Pfaffenhofen gibt es zahlreiche Pflegeeinrichtungen mit entsprechend vielen Bewohnerinnen und Bewohnern. Auch gibt es viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den priorisierten Berufszweigen. Es ist hier von einer Gruppe von rund 3.000 Personen auszugehen. Erst nach deren Impfung können Personen in der Priorität 2 geimpft werden.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Das Landratsamt Pfaffenhofen informiert über die Regelungen der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu Silvester.
Wie und mit wem kann man Silvester feiern?
Für Silvester gelten strengere Regeln als an den Weihnachtstagen. Erleichternde „Sonderregelungen“ gibt es leider nicht. Private Treffen sind somit an Silvester und Neujahr nur möglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Darf man an Silvester Feuerwerk abbrennen („böllern“)?
Es ist untersagt, auf von den zuständigen Behörden festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 in Sinne von § 3a SprengG mit sich zu führen oder abzubrennen. Soweit einzelne Gemeinden Platzverbote verhängt haben, bitten wir diese zu beachten.
Gilt auch an Silvester die Ausgangssperre?
Die bayernweite nächtliche Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr gilt auch an Silvester und Neujahr. Das Abrennen von Pyrotechnik stellt keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Zudem ist der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Sinne von § 3a Sprengstoffgesetz untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerk ist deshalb -soweit es überhaupt durchgeführt wird- nur im eigenen Garten möglich. Das Abfeuern von Feuerwerk von Balkonen ist zwar nicht verboten, das Landratsamt Pfaffenhofen bittet jedoch im Hinblick auf die körperliche Unversehrtheit und mögliche Sach- und Brandschäden, darauf zu verzichten.
Wie sieht es mit Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit aus?
Nach der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum untersagt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Uhrzeit, Tag und Nacht.