Pfaffenhofen
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Seit längerem finden auch in Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen nicht angemeldete „Spaziergänge“ statt, bei denen Menschen u.a. ihre Besorgnis bezüglich der derzeitigen Impfkampagne und ihre Ablehnung von Corona-Einschränkungen deutlich machen wollen.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt mitteilte, beteiligten sich zuletzt insgesamt über 800 Personen in fünf verschiedenen Gemeinden des Landkreises daran. Die „Spaziergänge“ sind juristisch den im Grundgesetz garantierten Grundrechten der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1) zuzuordnen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass diese Rechte Schranken haben, die in der Verfassung und Gesetzen festgelegt sind. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann das Recht auf Versammlungsfreiheit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden (Art. 8 Abs. 2 Grundgesetz).
Die Polizeiinspektionen Geisenfeld und Pfaffenhofen haben übereinstimmend festgestellt, dass die bisherigen Versammlungen friedlich und ohne gewalttätige Zwischenfälle verliefen. Dennoch zählen die derzeit stattfindenden „Spaziergänge“ zu diesen Versammlungen. Das Landratsamt Pfaffenhofen und die Polizeiinspektionen Pfaffenhofen und Geisenfeld weisen daher die Verantwortlichen der „Spaziergänge“ ausdrücklich darauf hin, dass diese bei der Versammlungsbehörde (Landratsamt) anzumelden sind. Aus dem Versammlungsgesetz geht hervor, dass die Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Für den oder die Versammlungsleiter oder Veranstalter entstehen daraus keine Nachteile. Im Gegenteil: Das Landratsamt Pfaffenhofen als Versammlungsbehörde bietet dem Veranstalter oder Versammlungsleiter ein Kooperationsgespräch unter Beteiligung der Polizei und der jeweiligen Gemeinde an. Dabei werden Ablauf und Gestaltung wie auch die Rahmenbedingungen der Versammlung, wie z.B. Verkehrsregelungen einvernehmlich geklärt. Zudem genießt die Versammlung mit der Anmeldung den Schutz des Versammlungsrechts.
Ferner rufen Polizei und Landratsamt auf, dazu beizutragen, dass auch künftige Versammlungen friedlich ablaufen und sich nicht von extremen Kräften, die sich mit ihren Absichten nicht im Bereich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen vereinnahmen zu lassen. Es wird auch appelliert, sich nicht zu Gewaltaktionen gegen Sachen oder Personen hinreißen zu lassen und sich für ideologische Zwecke missbrauchen zu lassen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen wie auch die Polizeiinspektionen Pfaffenhofen und Geisenfeld bitten ferner darum, verantwortungsbewusst mit der Frage umzugehen, Kinder auf die Spaziergänge mitzunehmen.
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Corona-Update aus dem Landkreis Pfaffenhofen.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Mittwoch, 29. Dezember 2021 mitteile, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 31 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Dagegen gelten 46 Personen als genesen. Eine Person im Alter von über 70 Jahren, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist verstorben.
Aktuell sind damit 296 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 504 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
In der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik acht bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Einer davon muss intensivmedizinisch betreut werden.
Die 7-Tage-Inzidenz laut RKI: 145,6 (Stand Mittwoch, 29. Dezember 2021 um 3:45 Uhr)
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 11.668 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 11.170 als genesen. 202 Infizierte sind verstorben.
7-Tage-Inzidenz in den verschiedenen Altersgruppen:
Alter (Jahre): 7-Tage-Inzidenz der Altersgruppe (umgerechnet auf 100.000 Einwohner)
0 bis 5: 60,64
6 bis 11: 266,74
12 bis 15: 296,36
16 bis 19: 221,02
20 bis 34: 203,48
35 bis 59: 162,86
60 bis 79: 43,17
80+: 27,27
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Corona-Update aus dem Landkreis Pfaffenhofen.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Dienstag, 28. Dezember 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 13 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Dagegen gelten 72 Personen als genesen.
Eine Person im Alter von über 60 Jahren, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist verstorben. Aktuell sind damit 312 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 631 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
In der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik sieben bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Einer davon muss intensivmedizinisch betreut werden.
Die 7-Tage-Inzidenz laut RKI: 156,4 (Stand Dienstag, 28. Dezember 2021 um 3:26 Uhr)
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 11.637 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 11.124 als genesen. 201 Infizierte sind verstorben.
7-Tage-Inzidenz in den verschiedenen Altersgruppen:
Alter (Jahre): 7-Tage-Inzidenz der Altersgruppe (umgerechnet auf 100.000 Einwohner)
0 bis 5: 72,76
6 bis 11: 373,43
12 bis 15: 423,37
16 bis 19: 241,11
20 bis 34: 220,44
35 bis 59: 173,44
60 bis 79: 51,02
80+: 27,27
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Maximilian Meier neuer „Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ für den Kehrbezirk Rohrbach.
(ir) Die Regierung von Oberbayern hat Maximilian Meier mit Wirkung vom 1. Januar 2022 zum Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Rohrbach bestellt. Er tritt damit die Nachfolge von Florian Prillinger an.
Zu erreichen ist Maximilian Meier in der Wissinger Straße 3a in 92358 Seubersdorf, per E-Mail an
Bei den Bürgerinnen und Bürgern wird sich Maximilian Meier im Laufe der auszuführenden Arbeiten persönlich vorstellen.
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Spätestens nach den Feiertagen lichten sich auch beim schönsten Christbaum allmählich die Nadeln. Nun stellt sich die Frage „Wohin mit dem Baum?“
(ir) „Eine spezielle Christbaumabholung wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen nicht angeboten, da in jeder Gemeinde eine Abgabemöglichkeit besteht“, erläutert Abfallberater Godehard Reichhold. Zur Aufnahme der Bäume stehen in den Gemeinden die Wertstoffhöfe beziehungsweise Gartenabfallsammelstellen zur Verfügung. Die Anlieferung ist zu den üblichen Öffnungszeiten möglich.
Die Gemeinden Baar-Ebenhausen, Geisenfeld, Pörnbach und Schweitenkirchen betreiben gesonderte Gartenabfallsammelstellen mit eingeschränkten Öffnungszeiten während der Wintermonate. „Bitte informieren Sie sich hier, vor Abgabe der Christbäume, über die Öffnungszeiten bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung“, so Godehard Reichhold.
Bei der Abgabe der ausgedienten Christbäume an den Sammelstellen ist es von Vorteil, wenn die Bäume zerkleinert angeliefert werden, da sie besser transportiert werden können. Reichhold: „Grundsätzlich müssen die Bäume aber vollkommen abgeräumt sein. Insbesondere Lametta, das einen hohen Anteil an Blei enthalten kann, würde die Weiterverarbeitung zu Kompost beziehungsweise die Verwertung des Häckselgutes in einem Biomasseheizkraftwerk sehr belasten.“ Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet um Beachtung.