Mit Änderungen ist bereits im November 2021 zu rechnen.
(ir) Im letzten Jahr wurde der schon beschlossene Bußgeldkatalog wegen eines
Verstoßes gegen das Zitiergebot kassiert. Bund und Länder haben sich daraufhin
beraten und sind im April zu einer Einigung gekommen. Der Bundesrat hat dem
Entwurf zugestimmt und so den Weg für die Anpassung der Bußgelder geebnet.
Geändert wurde in erster Linie die Höhe der Bußgelder für
Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße. Strengere Regeln zu
Fahrverboten und Veränderungen bei der Vergabe von Punkten nach der Flensburger
Tabelle wurden nicht beschlossen.
Vorrangiges Ziel war die Verbesserung
des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer. Fußgänger und Radfahrer sind im
innerstädtischen Bereich besonders betroffen. Die Bußgelder für Tempoverstöße
und Falschparker wurden hier besonders ins Visier genommen. Neben der Änderung
bestehender Tatbestände, wurden auch aktuelle Problemstellungen thematisiert.
Teilweise wurden aus diesem Grund neue Tatbestände geschaffen, beispielsweise
das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge.
Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Pkw außerorts bis zu 20
km/h werden künftig doppelt so hoch ausfallen wie vor der Novelle. Verdoppelt
haben sich die Bußgelder außerdem im Bereich zwischen 41 km/h bis 60 km/h. Auch
in den anderen Geschwindigkeitsbereichen steigen die Bußgelder kräftig an. Bei
einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 70 km/h werden ab Inkrafttreten
700 Euro statt 600 Euro fällig.
Innerorts verdoppeln sich die Bußgelder
in denselben Bereichen, liegen insgesamt aber über dem Niveau der Bußgelder
außerorts. Bei einer Überschreitung von 70 km/h werden 800 Euro statt 680 Euro
fällig. Für Lkw gilt beim Rechtsabbiegen innerhalb von Ortschaften bald
Schrittgeschwindigkeit. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro
sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Mit dieser Änderung wird auf die
zahlreichen Unfälle mit Fahrradfahrern im toten Winkel des Fahrzeugs reagiert.
Bußgelder im Bereich Halten und Parken waren auch Gegenstand der Beratungen
des Bundesrats. Veränderungen in diesem Bereich sehen Erhöhungen der Bußgelder
vor, die aber nicht für jeden Tatbestand gelten. Hauptsächliche Veränderungen
wurden dort getroffen, wo es zu einer Gefährdung oder Benachteiligung und
Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern kommt. Der Anreiz, eine
klimaneutrale Mobilität zu erreichen, umfasst die Verbesserung der Bedingungen
im Straßenverkehr für nicht-motorisierte Straßenverkehrsteilnehmer.
Kommunen stehen vor der Aufgabe, alternative Fortbewegungsmittel in den Fokus zu
rücken und die notwendige Infrastruktur dafür zu schaffen. Aus diesem Grund
werden ab Inkrafttreten der Neuerungen Falschparker nicht nur bei Parken auf
einem Carsharing-Parkplatz, sondern auch bei Blockieren einer E-Ladesäule mit 55
Euro zur Kasse gebeten. Wer dagegen unnötig die Umwelt belastet und andere mit
Lärm belästigt, wird beim sogenannten Auto-Posing mit einem Bußgeld in Höhe von
100 Euro belangt, statt wie bisher mit 20 Euro.
Angezogen wurden die
Strafen nicht zuletzt beim Thema Rettungsgasse. Schon seit der
Straßenverkehrsreform im Herbst 2017 gelten die eingeführten Regeln. Trotzdem
werden Einsatzfahrzeuge immer wieder davon abgehalten, die Unfallstelle schnell
und ohne Behinderung zu erreichen. Der Grund dafür sind Fahrer, die die
Funktionsweise der Rettungsgasse missachten oder sie sogar als Möglichkeit
nutzen, den Stau schneller hinter sich zu lassen.
Tritt der neue
Bußgeldkatalog in Kraft, gelten diese Regeln:
Wer es unterlässt, eine
Rettungsgasse zu bilden oder deren Bildung behindert, wird mit einem Bußgeld in
Höhe von 200 bis 320 Euro belegt, bekommt 1 bis 2 Punkte im Verkehrsregister in
Flensburg und muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Eine konkrete
Gefahr für Dritte ist dabei nicht notwendig. Wer einem Einsatzfahrzeug durch die
Rettungsgasse folgt oder sie ohne ein vorausfahrendes Einsatzfahrzeug befährt,
muss mindestens 240 Euro als Bußgeld zahlen. Außerdem werden 2 Punkte in
Flensburg vermerkt sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Der
neue Bußgeldkatalog gilt als Durchbruch und wird in der Politik hochgelobt.
Manche Interessenverbände, beispielsweise der Bundesverband Carsharing, sehen in
der Novelle allerdings keine ausreichenden Änderungen und fordern daher schon zu
diesem Zeitpunkt ein Nachbessern ein.
Weitere Informationen zum Thema
Bußgeldkatalog finden Sie im kostenfreien Portal
https://www.bussgeldkatalog.org.
Entscheidung über neuen Bußgeldkatalog im Bundesrat ist gefallen
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- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Service