Entscheidung über neuen Bußgeldkatalog im Bundesrat ist gefallen

Mit Änderungen ist bereits im November 2021 zu rechnen.

(ir) Im letzten Jahr wurde der schon beschlossene Bußgeldkatalog wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot kassiert. Bund und Länder haben sich daraufhin beraten und sind im April zu einer Einigung gekommen. Der Bundesrat hat dem Entwurf zugestimmt und so den Weg für die Anpassung der Bußgelder geebnet. Geändert wurde in erster Linie die Höhe der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen und Parkverstöße. Strengere Regeln zu Fahrverboten und Veränderungen bei der Vergabe von Punkten nach der Flensburger Tabelle wurden nicht beschlossen.

Vorrangiges Ziel war die Verbesserung des Schutzes schwächerer Verkehrsteilnehmer. Fußgänger und Radfahrer sind im innerstädtischen Bereich besonders betroffen. Die Bußgelder für Tempoverstöße und Falschparker wurden hier besonders ins Visier genommen. Neben der Änderung bestehender Tatbestände, wurden auch aktuelle Problemstellungen thematisiert. Teilweise wurden aus diesem Grund neue Tatbestände geschaffen, beispielsweise das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge.

Die Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Pkw außerorts bis zu 20 km/h werden künftig doppelt so hoch ausfallen wie vor der Novelle. Verdoppelt haben sich die Bußgelder außerdem im Bereich zwischen 41 km/h bis 60 km/h. Auch in den anderen Geschwindigkeitsbereichen steigen die Bußgelder kräftig an. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 70 km/h werden ab Inkrafttreten 700 Euro statt 600 Euro fällig.

Innerorts verdoppeln sich die Bußgelder in denselben Bereichen, liegen insgesamt aber über dem Niveau der Bußgelder außerorts. Bei einer Überschreitung von 70 km/h werden 800 Euro statt 680 Euro fällig. Für Lkw gilt beim Rechtsabbiegen innerhalb von Ortschaften bald Schrittgeschwindigkeit. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Mit dieser Änderung wird auf die zahlreichen Unfälle mit Fahrradfahrern im toten Winkel des Fahrzeugs reagiert.

Bußgelder im Bereich Halten und Parken waren auch Gegenstand der Beratungen des Bundesrats. Veränderungen in diesem Bereich sehen Erhöhungen der Bußgelder vor, die aber nicht für jeden Tatbestand gelten. Hauptsächliche Veränderungen wurden dort getroffen, wo es zu einer Gefährdung oder Benachteiligung und Beeinträchtigung von Fußgängern und Radfahrern kommt. Der Anreiz, eine klimaneutrale Mobilität zu erreichen, umfasst die Verbesserung der Bedingungen im Straßenverkehr für nicht-motorisierte Straßenverkehrsteilnehmer.

Kommunen stehen vor der Aufgabe, alternative Fortbewegungsmittel in den Fokus zu rücken und die notwendige Infrastruktur dafür zu schaffen. Aus diesem Grund werden ab Inkrafttreten der Neuerungen Falschparker nicht nur bei Parken auf einem Carsharing-Parkplatz, sondern auch bei Blockieren einer E-Ladesäule mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Wer dagegen unnötig die Umwelt belastet und andere mit Lärm belästigt, wird beim sogenannten Auto-Posing mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belangt, statt wie bisher mit 20 Euro.

Angezogen wurden die Strafen nicht zuletzt beim Thema Rettungsgasse. Schon seit der Straßenverkehrsreform im Herbst 2017 gelten die eingeführten Regeln. Trotzdem werden Einsatzfahrzeuge immer wieder davon abgehalten, die Unfallstelle schnell und ohne Behinderung zu erreichen. Der Grund dafür sind Fahrer, die die Funktionsweise der Rettungsgasse missachten oder sie sogar als Möglichkeit nutzen, den Stau schneller hinter sich zu lassen.

Tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft, gelten diese Regeln:
Wer es unterlässt, eine Rettungsgasse zu bilden oder deren Bildung behindert, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro belegt, bekommt 1 bis 2 Punkte im Verkehrsregister in Flensburg und muss mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Eine konkrete Gefahr für Dritte ist dabei nicht notwendig. Wer einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse folgt oder sie ohne ein vorausfahrendes Einsatzfahrzeug befährt, muss mindestens 240 Euro als Bußgeld zahlen. Außerdem werden 2 Punkte in Flensburg vermerkt sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Der neue Bußgeldkatalog gilt als Durchbruch und wird in der Politik hochgelobt. Manche Interessenverbände, beispielsweise der Bundesverband Carsharing, sehen in der Novelle allerdings keine ausreichenden Änderungen und fordern daher schon zu diesem Zeitpunkt ein Nachbessern ein.

Weitere Informationen zum Thema Bußgeldkatalog finden Sie im kostenfreien Portal https://www.bussgeldkatalog.org.