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Veränderungen in der Pflege

(ir) Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen in der Pflege.

Die meisten Änderungen sind zwar erst ab 2017 gültig, aber die sind bedeutungsvoll.
„Bereits jetzt interessieren sich viele Betroffene dafür, welche Änderungen auf sie zukommen werden“, so Irmtraud Maikow, AOK-Pflegeberaterin aus Ingolstadt. Ab 2017 ändert sich grundlegend die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Das neue System zur Pflegebegutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen einerseits und kognitiven und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. „Damit soll insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden“, erklärt Maikow.

„Unsere Versicherten und ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern“, sagt Maikow. Die AOK Bayern überträgt alle bisherigen Pflegestufen automatisch in die neuen Pflegegrade. Und dank der Bestandsschutzregelung wird niemand durch die Umstellung schlechter gestellt. Bis zur Einführung des neuen Bewertungssystems wird die AOK Bayern ihre Versicherten regelmäßig mit Informationen versorgen. Zudem werden im Laufe des Jahres Informationsveranstaltungen stattfinden, an denen die AOK Bayern sich beteiligt.

Pflegekasse berät
Rund 6000 Pflegebedürftige der AOK-Pflegekasse in Ingolstadt erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung und haben auch Anspruch auf eine Pflegeberatung. „Wir beraten unsere Versicherten individuell und kommen auf Wunsch auch gerne nach Hause“, sagt Maikow. Die Pflegeberatung ist kostenfrei. Maikow ist unter der Telefonnummer (08 41) 93 49-2 25 in der AOK-Direktion Ingolstadt erreichbar. Sie ist eine von 53 Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK Bayern, besitzt einen Dienstausweis und ist wie alle AOK-Mitarbeiter streng auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet.