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(ir) Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gelten einige neue Regelungen
in der Pflege.
Die meisten Änderungen sind zwar erst ab 2017
gültig, aber die sind bedeutungsvoll.
„Bereits jetzt
interessieren sich viele Betroffene dafür, welche Änderungen auf sie zukommen
werden“, so Irmtraud Maikow, AOK-Pflegeberaterin aus Ingolstadt. Ab 2017 ändert
sich grundlegend die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und ein neuer
Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Das neue System zur
Pflegebegutachtung beinhaltet dann fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei
Pflegestufen. Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit soll dazu beitragen,
dass nicht mehr zwischen körperlichen Einschränkungen einerseits und kognitiven
und psychischen Einschränkungen andererseits unterschieden wird. „Damit soll
insbesondere pflegebedürftigen Demenzkranken geholfen werden“, erklärt Maikow.
„Unsere Versicherten und ihre Angehörigen müssen sich um nichts kümmern“,
sagt Maikow. Die AOK Bayern überträgt alle bisherigen Pflegestufen automatisch
in die neuen Pflegegrade. Und dank der Bestandsschutzregelung wird niemand durch
die Umstellung schlechter gestellt. Bis zur Einführung des neuen
Bewertungssystems wird die AOK Bayern ihre Versicherten regelmäßig mit
Informationen versorgen. Zudem werden im Laufe des Jahres
Informationsveranstaltungen stattfinden, an denen die AOK Bayern sich beteiligt.
Pflegekasse berät
Rund 6000 Pflegebedürftige der
AOK-Pflegekasse in Ingolstadt erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung und
haben auch Anspruch auf eine Pflegeberatung. „Wir beraten unsere Versicherten
individuell und kommen auf Wunsch auch gerne nach Hause“, sagt Maikow. Die
Pflegeberatung ist kostenfrei. Maikow ist unter der Telefonnummer (08 41) 93
49-2 25 in der AOK-Direktion Ingolstadt erreichbar. Sie ist eine von 53
Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der AOK Bayern, besitzt einen Dienstausweis
und ist wie alle AOK-Mitarbeiter streng auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses
verpflichtet.