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Entsorgung von Baustellen-Abfällen und Bauschutt aus Hochwassergebieten.
(ir) Nach dem Abpumpen des Wassers und Entrümpeln des Kellers entfernen viele Bürgerinnen und Bürger nun auch die festen Bestandteile des Kellers bis hin zur Grundsubstanz.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) bittet um Verständnis, dass Baustellen-Abfälle, wie beispielsweise Estrich-Material, Rigips, Trockenbauwände, Ytong-Steine etc. aus den betroffenen Hochwassergebieten nicht an den Wertstoffhöfen im Landkreis Pfaffenhofen sowie am Wertstoffhof Ingolstadt Süd angeliefert werden dürfen. Diese Materialien sind über private Unternehmen zu entsorgen.
Kleinmengen an Bauschutt, wie zum Beispiel Fliesen, Keramik, Steine, Mörtel und Beton können wie bisher an den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Unter einer Kleinmenge versteht man maximal eine Schubkarrenladung beziehungsweise zirka 100 Liter.
Alles, was die Menge von 100 Liter überschreitet, wird abgewiesen, und muss privat entsorgt werden. Der AWP bittet um Berücksichtigung der Informationen, um unnötige Fahrten zu vermeiden.
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