S-Bahn mit Wiesn-Luftballon komplett lahmgelegt

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Ein Oberleitungsabriss führte zur Stammstreckensperrung im Münchener S-Bahnverkehr.

(rr) Der Abriss einer Oberleitung im S-Bahn-Tunnel zwischen München-Hauptbahnhof und München-Hackerbrücke hat am frühen Sonntagabend, 29. September 2024, zu erheblichen Behinderungen im S-Bahnverkehr geführt. Die S-Bahn-Stammstrecke musste zwischen Ostbahnhof und München Pasing komplett gesperrt werden, mehrere S-Bahnen wurden evakuiert.



Gegen 18:10 Uhr wurde die Bundespolizeiinspektion München über einen Lichtbogen und einen Knall im Stammstreckentunnel zwischen den Haltepunkten Hauptbahnhof und Hackerbrücke informiert. Gegen 18:15 Uhr kam es zu einem zweiten Knall, bei dem die Oberleitung abgerissen sein soll und anschließend auf eine in Richtung Pasing fahrende S-Bahn der Linie S3 fiel.



Aufgrund der unklaren Lage wurden die Bahnsteige beider Haltestellen durch Kräfte der Bundespolizei geräumt und der Zugverkehr eingestellt.



Kräfte der Berufsfeuerwehr München und der Bundespolizei haben bis 19:45 Uhr, nach Erdung der Oberleitung durch den Notfallmanager der Deutschen Bahn, die zirka 300 Fahrgäste der S3 evakuiert und aus dem Tunnel auf den Bahnsteig an der Hackerbrücke gebracht.



Durch die Streckensperrung und den damit verbundenen Stromausfall blieben zwei weitere S-Bahnen im Stammstreckentunnel stehen, eine kurz vor der Haltestelle Isartor und eine kurz vor der Haltestelle Karlsplatz (Stachus) mit jeweils zirka 150 Fahrgästen. Auch diese Menschen wurden von der Berufsfeuerwehr München und die Bundespolizei erfolgreich evakuiert.



Deutsche Bahn und Bundespolizei leiteten Ermittlungen zur Ursache des Abrisses der Bahnoberleitung ein. Nach aktuellem Stand gehen Techniker der Deutschen Bahn AG davon aus, dass ein Folienballon an die Oberleitung geriet und den Lichtbogen auslöste.



Bundespolizei und Deutsche Bahn weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Mitführen von folienbeschichteten Ballons in S-Bahnen und Stationen, insbesondere im Bereich der S-Bahnstammstrecke, verboten ist.





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