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Obwohl ein Angler einen gültigen Fischereischein besitzt, angelte er verbotswidrig, weil er keine gültige Tageskarte hatte.
(ir) In der Nacht von Samstag, 25. Mai 2024, auf Sonntag, 26. Mai 2024, gegen 1:45 Uhr war ein 52-jähriger Mann aus Ingolstadt mit zwei Angelruten an einem Gewässer in Rebdorf und wurde dort von einer Streifenbesatzung der Eichstätter Polizei kontrolliert.
Während seiner Kontrolle zeige der Angler den Beamten zwar einen gültigen Fischereischein, jedoch hatte er keine gültige Tageskarte. Daraufhin haben die Polizisten das Weiterangeln des 52-Jährigen unterbunden.
„Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet“, so ein Sprecher der Eichstätter Polizeiinspektion.
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