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Nachdem der gerichtsverwertbare Atemalkoholtest zunächst grünes Licht gab, war der Drogenschnelltest positiv.
(ir) Zunächst Glück hatte ein 22-jähriger Autofahrer aus Reichertshofen, der am Samstagabend, 3. August 2024, auf dem Runenweg in Langenbruck unterwegs war und dort gegen 19:50 Uhr von einer Streifenbesatzung der Geisenfelder Polizei gestoppt worden war.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle war zwar anhand eines freiwilligen Atemalkoholtest eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille bei ihm festgestellt worden, doch bei einem gerichtsverwertbaren Test fiel der Wert allerdings unter die Grenze von 0,5 Promille.
Doch ein bei dem 22-Jährigen durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf den vorangegangenen Konsum von Amfetamin. Die Beamten ordneten deshalb bei dem Berauschten eine Blutentnahme an, die er über sich ergehen lassen musste.
„Der Fahrer beging somit eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Fahrverbot und einem entsprechenden Bußgeld rechnen“, teilte ein Sprecher der Geisenfelder Polizeiinspektion mit.
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