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Einem Pkw-Lenker wurde eine allgemeine Verkehrskontrolle zum Verhängnis.
(ir) Ein 37-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt war in der Nacht von Samstag, 3. August 2024, auf Sonntag, 4. August 2024, auf der Staatsstraße 2232 unterwegs und wurde gegen 0:10 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei auf Höhe Geisenfeld gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wehte den Streifenpolizisten eine Alkoholfahne entgegen. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem Pkw-Lenker eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille.
Der Fahrer musste deswegen auf der Geisenfelder Polizeidienststelle einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durchführen. Da der Mann dort ebenfalls eine Atemalkoholkonzentration von über 0,5 Promille hatte, muss er sich jetzt auf ein Fahrverbot und ein entsprechendes Bußgeld einstellen.
Ab einer Atemalkoholkonzentration von 0,5 Promille liegt laut Polizei bekanntlich eine Ordnungswidrigkeit gemäß Straßenverkehrsgesetz vor.
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