Die große Strafkammer unter dem Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl ordnete die Unterbringung der Mutter in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
(ir) Wie bereits berichtet, tötet eine damals 36-jährige Frau aus Baar-Ebenhausen mit einem Messer ihr dreijähriges Kind. Anschließend wollte sich die Frau selbst das Leben nehmen. Die Landgerichtskammer ging heute lediglich noch von einem Totschlag aus. Die Voraussetzungen für einen Mord seien nicht gegeben, da die 37-jährige Täterin wegen ihrer akuten psychischen Störung nicht mehr gewusst habe, was sie eigentlich tat und damit auch keine Heimtücke als Mordmerkmal vorgelegen habe.
Da die Beschuldigte die Tötung ihres schlafenden Kindes mittels Schnitten durch den Hals eingeräumt hatte, ging es lediglich noch um die Frage, ob die Unterbringung - so wie von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragt - anzuordnen war. Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah die Kammer die Voraussetzungen hierfür als gegeben an: Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt wegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung und die Wahrscheinlichkeit, dass die Beschuldigte in unbehandeltem Zustand weiter für die Allgemeinheit gefährlich werden kann.
Der Vorsitzende nannte im Rahmen seiner ausführlichen Urteilsbegründung die Tat ausdrücklich eine „Tragödie“ für alle Beteiligten. Eine Tragödie, die in ihrem Ausmaß für niemanden abzusehen war. Die Dauer der Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt. Jedoch erfolgen in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch medizinisch-psychiatrische Sachverständigengutachten und durch die Strafvollstreckungskammer des örtlich zuständigen Landgerichts.
Sowohl die Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft haben unmittelbar nach Urteilsverkündung das Urteil akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Da auch der als Nebenkläger auftretende Kindsvater theoretisch noch ein Rechtsmittel einlegen könnte, er aber zur Urteilsverkündung nicht anwesend war, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Siehe auch:
Baar-Ebenhausen: Mutter tötet Kind (3) und unternimmt Suizidversuch