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In den vergangenen Tagen erhielten zahlreiche Privatpersonen im Norden Oberbayerns ein angebliches Mahnschreiben einer nicht existenten Anwaltskanzlei.
(ir) Alle Empfängerinnen und Empfänger reagierten hervorragend, sodass dem Polizeipräsidium Oberbayern Nord bislang kein Vermögensschaden gemeldet wurde. Die Polizei warnt vor der Masche der Betrüger und gibt Tipps wie bei Erhalt derartiger Briefe zu verfahren ist.
Seit Anfang April 2022 wurden den Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord bereits rund 190 derartige Fälle gemeldet. Unter dem Betreff „Vorgerichtliche Mahnung“ wurden offenbar bundesweit Schreiben einer angeblichen Münchener Rechtsanwaltskanzlei an Privatpersonen versendet. In dem Brief wird zur Zahlung einer dreistelligen Summe mittels Lastschriftverfahren aufgefordert, die an eine fragwürdige „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH“ erfolgen soll.
Die Polizei rät Empfängern des Schreibens zu folgendem Vorgehen:
• Lassen Sie sich nicht durch Drohungen von Anwälten einschüchtern.
• Prüfen Sie über die Internetseite www.rechtsanwaltsregister.org, ob der oder die Verfasser des Schreibens tatsächlich als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zugelassen ist und unter dieser Berufsbezeichnung auftreten darf.
• Leisten Sie keine Zahlung.
• Geben Sie die erbetene Erklärung nicht ab.
• Erteilen Sie kein SEPA-Lastschriftmandat.
• Setzen Sie sich im Zweifels- oder Schadensfall mit einer Polizeidienststelle in Verbindung.
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Unbekannter ließen fast 300 Paletten mitgehen.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, haben bislang unbekannte Täter am Sonntagabend zwischen 20:30 Uhr und 21:30 Uhr aus dem versperrten Gelände eines Sonderpostenmarkts in der Ingolstädter Roderstraße Europaletten mitgenommen.
Laut Polizei hat die Beute einen Wert von über 7.000 Euro. Dabei handelte es sich um fast 300 Euro-Paletten, die offenbar mit einem auffällig großen Fahrzeug abtransportiert werden mussten.
Hinweise zum Tathergang und die Täter nimmt die Polizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-22 22 entgegen.
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Die Polizei zog einen alkoholisierten Pkw-Lenker aus dem Verkehr.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 20-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt in der Nacht von Sonntag auf Montag auf der hiesigen Regensburger Straße unterwegs und wurde gegen 0:25 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem 20-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,6 Promille.
Der Fahranfänger muss nun mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.
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Die Polizei erwischte am gestrigen Abend einen Rauschgiftsünder.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am Sonntagabend ein 33-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt auf der hiesigen Permoserstraße unterwegs und wurde gegen 22:00 Uhr von einer Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Polizisten bei dem Pkw-Lenker drogentypische Auffälligkeiten fest. „Ein Drogenvortest verlief positiv auf THC“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizeiinspektion.
Und er fügte hinzu: „Anschließend wurde der Pkw verkehrssicher abgestellt und eine Blutentnahme durchgeführt.“ Der Fahrzeugführer muss nun mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.
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Ein Autofahrer war in einer Nacht wiederholt betrunken am Steuer.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am späten Sonntagabend ein 56-jähriger Autofahrer aus Ingolstadt im hiesigen Stadtgebiet unterwegs. Gegen 23:30 Uhr fiel er einer Streifenbesatzung der Polizei in der Bunsenstraße auf.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem Fahrer deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,44 Promille. Daraufhin stellten die Polizisten den Führerschein und den Fahrzeugschlüssels des Mannes sicher. Außerdem musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.
Zur Überraschung derselben Streifenbesatzung wurde der Mann am frühen Montagmorgen gegen 5:00 Uhr mit demselben Fahrzeug auf der Nürnberger Straße festgestellt. Eine erneute Verkehrskontrolle brachte einen Atemalkoholwert von nunmehr 0,92 Promille zu Tage.
„Aufgrund seiner beiden alkoholisierten Teilnahmen am Straßenverkehr erwarten ihn nun eine Strafanzeige und Bußgeldverfahren“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Zudem muss er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.“