Ingolstadt
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Der Filialleiter eines Supermarktes erwischte einen Ladendieb.
(ir) Am gestrigen Dienstagnachmittag gegen 14:30 Uhr beobachtete der Filialleiter eines Supermarktes im Ingolstädter Osten einen Dieb bei seiner Tat. Zuvor begab sich ein 35-jähriger Ingolstädter in den Laden und nahm dort diverse alkoholische Getränke aus der Warenauslage.
Die steckte er dann in seine Tasche. Danach verließ der 35-Jährige den Laden, ohne für die Waren zu bezahlen. Als der Dieb kurze Zeit später wieder in den Supermarkt zurückkehrte, um weitere alkoholische Getränke zu stehen, verständigte der Filialleiter die Polizei.
Als die Polizisten am Tatort eintrafen, zeigte der 35-jährige Dieb den Polizisten sein Versteck. Dort hatte er zuvor die alkoholischen Getränke zwischengelagert. Die Polizei gab den Beuteschaden auf fast 120 Euro. „Neben einem Hausverbot erhält der Ingolstädter zusätzlich eine Anzeige wegen Ladendiebstahls“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
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Trotz glühender Radnabe entstand einem Lastwagen nur geringer Sachschaden.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war ein 34-jähriger Kraftfahrer aus der Ukraine am gestrigen Dienstagvormittag mit seinem Sattelzug auf der A9 in Richtung Nürnberg unterwegs. Nachdem sich eine Radnabe am Sattelauflieger überhitzte und zu glühen anfing, so dass der Reifen platzte, hielt er gegen 10:15 Uhr auf Höhe der Anschlussstelle Lenting am Standstreifen.
Als eine nachfolgende Streife der Ingolstädter Verkehrspolizei zunächst ihren Feuerlöscher einsetzte und dann die Freiwillige Feuerwehr aus Hepberg die Brandgefahr beseitigte, indem sie die Radnabe mit Wasser abgekühlte, wurde von den Beamten feststellt, dass nur ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro entstanden ist.
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Nach einem Anstoß mit einem Audi A3 fuhr ein Kombi-Fahrer einfach weiter.
(ir) Eine 27-jährige Frau aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erstattete bei der Ingolstädter Verkehrspolizei Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht. Die junge Frau bog am gestrigen Dienstagmorgen gegen 6:00 Uhr mit ihrem roten Audi A3 aus Richtung Hagau kommend auf der Weicheringer Straße auf die Ortsverbindungsstraße nach Knoglersfreude zur Hagauer Straße ein.
Kurz nach der Einmündung zur Aufeldstraße kam ihr ein dunkler Kombi entgegen. Der scherte nach dem Überholen eines Rollerfahrers nicht rechtzeitig ein, so dass es auf der schmalen Straße zu einem Berühren der beiden Außenspiegel kam.
„Der Überholende fuhr dann ohne anzuhalten weiter, obwohl am Audi der 27-Jährigen ein Sachschaden von etwa 200 Euro entstand“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei.
Hinweise auf den Unfallverursacher nimmt die Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-44 10 entgegen.
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Ein Autofahrer übersah, dass vor ihm eine Pkw-Lenkerin abbremste und krachte ihr auf Heck.
(ir) Am frühen Dienstagabend gegen 17:45 Uhr musste eine 33-jährige VW Polo-Fahrerin aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen von der Neuburger Straße in Ingolstadt am Audi-Kreisel verkehrsbedingt abbremsen.
Dies bemerkte offenbar ein ihr nachfolgender 26-jähriger Mazda 6-Fahrer aus Ingolstadt zu spät und fuhr auf den Polo der 33-Jährigen auf. Dabei wurde die Autofahrerin leicht verletzt. Sie musste vom Rettungsdienst zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden. „Es entstand ein Sachschaden von etwa 2.000 Euro“, so ein Verkehrspolizeisprecher.
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Die Polizei zog auf der A9 eine alkoholisierte Pkw-Lenkerin aus dem Verkehr.
(ir) Eine 31-jährige Ford Fiesta-Fahrerin aus dem Landkreis Kelheim war am späten Dienstagabend auf der A9 in Richtung Nürnberg unterwegs. Gegen 23:40 Uhr stoppte sie auf Höhe des Parkplatzes Baarer Weiher eine Streife der Ingolstädter Verkehrspolizei.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei der 31-Jährigen Anzeichen für einen vorangegangenen Alkoholkonsum fest. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab dann einen Wert von 0,68 Promille.
„Es erfolgte dann noch eine Unterbindung der Weiterfahrt durch die Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels“, so ein Verkehrspolizeisprecher zu. Auf die 31-jährige Ford-Fahrerin kommt nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu, das bei einem Erstverstoß eine Geldbuße von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vorsieht.