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Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen dem Krisendienst Psychiatrie für Oberbayern und den Polizeipräsidien Oberbayern Nord, Süd und München.
(ir) Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) regelt die Voraussetzungen und die Gestaltung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung psychisch kranker Menschen. Auch die Polizei ist in Einsatzsituationen immer wieder mit Menschen konfrontiert, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden. Das BayPsychKHG gibt vor, dass bei einer Gefährdung, vor Anordnung einer Einweisung, ein Krisendienst hinzugezogen werden soll.
Gemeinsam mit dem Krisendienst Psychiatrie für Oberbayern erarbeiteten die Polizeipräsidien München, Oberbayern Nord und Süd eine Vereinbarung, die die Hinzuziehung des Krisendienstes regelt. Ziel ist es, zu deeskalieren sowie rasch fachgerechte psychiatrische Hilfe zu vermitteln, dadurch Unterbringungen zu vermeiden und so eine zentrale Vorgabe des BayPsychKHG umzusetzen.
Am heutigen Donnerstag unterzeichnete Polizeivizepräsident Roland Kerscher vom Polizeipräsidium Oberbayern Nord die Vereinbarung mit dem Krisendienst Psychiatrie für Oberbayern. Außerdem unterzeichneten Leitende Polizeidirektorin Eva Schichl vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd, Polizeivizepräsident Norbert Radmacher für das Polizeipräsidium München sowie Josef Mederer, der Präsident des Bezirktags Oberbayern, Martin Spuckti, der Vorstandsvorsitzende der Kliniken des Bezirks Oberbayern und Karin Majewski vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, Bezirksverband Oberbayern. Durch die Kooperationsvereinbarung wird dem gemeinsamen Bestreben Ausdruck verliehen, Bürgerinnen und Bürger in psychischen Krisen fachliche Hilfestellung zukommen zu lassen.
Der in München bereits seit Jahren etablierte Krisendienst Psychiatrie wurde seit 2016 auf ganz Oberbayern ausgeweitet und steht nun auch für die Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck, Dachau, Freising, Erding, Ebersberg, Landsberg am Lech, Eichstätt, Ingolstadt, Neuburg, Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm zur Verfügung.
Es handelt sich bei dem Krisendienst Psychiatrie um eine Netzwerkorganisation, bei der lokale Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Caritas, AWO, Diakonie) und psychiatrische Kliniken zusammenarbeiten und Leistungen für den Krisendienst erbringen.
Die für ganz Oberbayern zuständige Leitstelle des Krisendienstes Psychiatrie steht den Einsatzkräften der Polizei zum einen zur telefonischen fachlichen Unterstützung im Umgang mit psychisch kranken Personen zur Verfügung. Darüber hinaus kann die Polizei ein Mobiles Teams zur vor-Ort-Betreuung heranziehen. Ein Ziel ist hierbei in geeigneten Fällen Einweisungen in psychiatrische Krankenhaus zu vermeiden.
Die Leitstelle des Krisendienstes Psychiatrie hat außerdem einen Gesamtüberblick über die bereits bestehenden Hilfeangebote für ganz Oberbayern. Mit dieser Lotsenfunktion leisten die Krisendienste den Betroffenen wichtige Unterstützung.
Polizeivizepräsident Roland Kerscher sagt dazu: „Die Kolleginnen und Kollegen kommen bei verschiedensten Einsätzen immer wieder mit Menschen in Kontakt, die Unterstützung zur Bewältigung psychischer Probleme benötigen. Dies ist weder Aufgabe der Polizei noch kann sie dies leisten. Hier besteht nun die Möglichkeit mit Einverständnis des Betroffenen oder von Angehörigen den Krisendienst hinzuzuziehen oder durch die Weitergabe von Infomaterial auf die Erreichbarkeit des Krisendienstes Psychiatrie hinzuweisen. Dies stellt in jedem Fall eine Entlastung für die Einsatzkräfte dar. Wünschenswert wäre, wenn auch die Mobilen-Teams, genauso wie die Leitstelle des Krisendienstes, zukünftig 24-Stunden verfügbar wären“
Das Foto zeigt von links nach rechts Bezirkstagspräsident Josef Mederer, Polizeivizepräsident München Norbert Radmacher, Karin Majewski vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, Polizeivizepräsidentin Oberbayern Süd Eva Schichl, Vorstand KBO Martin Spuckti und Polizeivizepräsident Oberbayern Nord Roland Kerscher.
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Die Polizei stoppte einen unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrer.
(ir) Am späten Mittwochabend gegen 23:00 Uhr fuhr ein 23-jähriger VW Fahrer aus Ingolstadt auf der hiesigen Ettinger Straße. Dort stoppte ihn eine Polizeistreife. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem 23-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten fest.
Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC. Der VW-Fahrer musste daraufhin sein Auto stehen lassen und sich einer Blutentnahme unterziehen. Ihn erwarten neben einer Geldbuße von 500 Euro ein Fahrverbot sowie Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
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Weil ein Vater mit dem Freund seiner Tochter nicht einverstanden ist, fuhr er mit seinem Auto die 16-Jährige an und verletzte sie.
(ir) Eine 16-jährige Schülerin aus Ingolstadt war am Mittwoch gegen 17:20 Uhr mit ihrem 19-jährigen Freund zu Fuß auf dem Gehweg der hiesigen Fontanestraße unterwegs. Ihr 48-jähriger Vater fuhr zur selben Zeit mit seinem Auto auf der Straße in gleiche Richtung und erkannte dabei seine Tochter mit ihrem Freund.
Kurzentschlossen steuerte er sein Auto auf den Gehweg und fuhr direkt auf seine Tochter zu. Sie wurde von der Fahrerseite des Autos erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Der Vater stieg daraufhin aus, zerrte seine Tochter an den Haaren auf die Rücksitzbank und fuhr nach Hause. Der Freund des Mädchens wurde bei der Aktion nicht verletzt. Weder er, noch die Mutter der 16-Jährigen, die zu dem Zeitpunkt Beifahrerin war, konnten eingreifen.
Die 16-Jährige zog sich bei dem tätlichen Angriff eine schwere Beinverletzung zu. An der elterlichen Wohnung angekommen, verständigte sie mit ihrem Handy den Rettungsdienst und damit auch die Polizei. Die Verletzte musste dann von den Sanitätern zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden. Nach polizeilicher Tatbestandsaufnahme wurden sowohl die Staatsanwaltschaft, wie auch das Jugendamt mit einem Sofortbericht verständigt.
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Zwei nicht zugelassene Elektrofahrzeuge hat die Verkehrspolizei aus dem Verkehr gezogen.
(ir) Am Dienstagvormittag gegen 9:00 Uhr fiel einer Streife auf der Ingolstädter Goethestraße ein Elektroroller auf, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Eine Überprüfung des Scooters, den ein 26-jähriger Ingolstädter führte ergab, dass er keine Zulassung für den Straßenverkehr hatte. Eine Versicherung des Fahrzeugs war somit auch nicht möglich.
Am Dienstagabend gegen 21:45 Uhr bemerkte eine andere Streife der Ingolstädter Verkehrspolizei ein Elektro-Longbord, das mit hoher Geschwindigkeit auf dem Radweg der Münchener Straße stadteinwärts fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass damit Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h erreicht werden. Damit war dieses Fahrzeug bauartbedingt nicht zulassungsfähig und fällt auch nicht unter die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Der 26-jährige Student konnte für das Board somit auch keine Versicherung vorweisen.
Beide Männer müssen sich strafrechtlich wegen der Benutzung der nicht zugelassenen Elektrofahrzeuge verantworten.
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Schwere Verletzungen zog sich in Manching eine Radfahrerin zu, die von einem Auto erfasst wurde.
(ir) Eine 44-jährige Fahrradfahrerin aus Ingolstadt war am Dienstag gegen 13:15 Uhr auf dem baulich getrennten Radweg der Niederfelder Straße in Manching in Richtung Bahnübergang unterwegs. Unmittelbar vor einem in selbe Richtung fahrenden Pkw fuhr sie plötzlich auf die Fahrbahn, um die Straße zu überqueren. Der 65-jährige Autofahrer aus dem Landkreis Pfaffenhofen versuchte noch nach rechts auszuweichen, wobei er mit der Leitplanke kollidierte und die Radfahrerin dennoch frontal erfasste.
Sie wurde durch den Anstoß auf das Auto geschleudert und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Die 44-jährige Ingolstädterin wurde vom Notarzt an der Unfallstelle Erstversorgt und anschließend vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Sie war trotz erheblicher Verletzungen ansprechbar. Lebensgefahr bestand nicht.