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Kontrollen wegen dem neuen Nachtfahrverbot im „Bermuda-Dreieck“.
(ir) Seit vergangenem Freitag ist das Befahren in der Innenstadt im Bereich des sogenannten „Bermuda-Dreiecks“ von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr nur noch für Anwohner, Hotelgäste und Taxis erlaubt. Für alle anderen Fahrzeuge gilt in der Nacht ein absolutes Durchfahrtsverbot.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kontrollierte die Polizei die Einhaltung der neuen Regelung in mehreren Kontrollen. Insgesamt wurden dabei zwischen 21:00 Uhr und 1:00 Uhr 173 Fahrzeuge gestoppt. Lediglich 16 Fahrzeuge fuhren berechtigt ein. Die über 150 unberechtigt Einfahrenden wurden zumeist mündlich verwarnt, in wenigen Fällen wurden auch schon kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Einhaltung des Nachtfahrverbotes in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt überwacht wird. Ab heutigem Montagabend müssen Fahrer, die widerrechtlich in den Verbotsbereich einfahren, mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.
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Die Polizei stoppte einen Autofahrer, der unter dem Einfluss von Drogen stand.
(ir) Am Sonntagnachmittag war ein 23-jähriger Ford-Fahrer aus Lenting auf der Köschinger Bahnhofstraße unterwegs. Gegen 14:30 Uhr stoppte ihn dort eine Streife der Ingolstädter Polizei. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Streifenpolizisten bei dem jungen Autofahrer drogentypische Auffälligkeiten fest.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der 22-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis folgt.
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Die Polizei ohne einen Rollerfahrer ohne gültigen Führerschein aus dem Verkehr.
(ir) Am Sonntagabend war ein 22-jähriger Rollerfahrer aus Ingolstadt auf der hiesigen Manchinger Straße unterwegs. Als eine Streife Verkehrspolizei dem jungen Mann gegen 18:35 Uhr nachfuhr, stellten die Streifenpolizisten beim Nachfahren fest, dass der Roller statt der erlaubten 25 km/h mit 45 km/h unterwegs war.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der 22-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und eine Anzeige wegen der fehlenden Fahrerlaubnis folgt.
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Als eine Polizeistreife einem Rollerfahrer nachfuhr, bemerkten sie, dass er 40 km/h fuhr.
(ir) Am gestrigen Sonntag war ein 20-jähriger Rollerfahrer aus dem Landkreis Eichstätt auf dem Radweg der Kreisstraße EI 37 in Richtung Kösching unterwegs. Als die Beamten dem jungen Rollerfahrer gegen 16:45 Uhr nachfuhren, stellten sie fest, dass das Fahrzeug statt der erlaubten 25 km/h mit 40 km/h fuhr.
„Den Grund konnte der 20-jährige auch nennen, es war die Drosselklappe am Gasschieber nicht eingebaut“, so ein Verkehrspolizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Eine Fahrerlaubnis konnte er nicht vorweisen, eine entsprechende Anzeige folgt. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls unterbunden.“
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Die Polizei stoppte einen jungen Mann, der für sein Gefährt weder eine Mofaprüfbescheinigung, noch eine Versicherung vorweisen konnte.
(ir) Am Sonntagnachmittag gegen 13:50 Uhr war ein 22-jähriger Elektrorollerfahrer aus Ingolstadt, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweist und deshalb nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, sondern als Kleinkraftrad eingestuft wird, auf der Gerolfinger Straße in Richtung Ingolstädter Stadtmitte unterwegs.
Da er weder eine Versicherung für das Fahrzeug noch einen Führerschein, beziehungsweise die erforderliche Mofaprüfbescheinigung vorweisen konnte, untersagte ihm die Polizei die Weiterfahrt. Es folgt eine Anzeige wegen des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz und nach der Fahrerlaubnisverordnung.