15-jähriger Drogensünder muss zur Blutentnahme

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Nachdem der Drogenschnelltest eines E-Scooter-Fahrers positiv ausfiel, muss sich ein Jugendlicher vor der Justiz verantworten.

(ir) Am Samstagabend, 27. Juli 2024, war ein 15-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Siegenburg auf der dortigen Otto-Schmidmayer-Straße unterwegs und wurde gegen 22:15 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt, weil er in Schlangenlinien und ohne Licht fuhr.



Bei der anschließenden Verkehrskontrolle zeigten sich bei dem 15-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten. Ein gleich vor Ort bei ihm durchgeführter Drogenschnelltest bestätigte den Konsum von Cannabis.



Seine Weiterfahrt wurde daher von den Beamten untersagt und bei dem jungen E-Scooter-Fahrer eine Blutentnahme angeordnet, der er sich im Mainburger Krankenhaus unterziehen musste.



„Die Eltern wurden über den Sachverhalt informiert“, so ein Sprecher der Mainburger Polizeiinspektion.



Und er fügte abschließend hinzu: „Der 15-Jährige hat sich nun mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auseinanderzusetzen.“





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