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Eine Teenagerin wollte sich widerrechtlich Zutritt zu einem Barbereich verschaffen.
(ir) Am Freitag, 7. Juni 2024, gegen 23:45 Uhr wollte sich eine 17-jährige Jugendliche aus dem Landkreis Kelheim im Abensberger Ortsteil Sandharlanden in den Barbetrieb einer öffentlichen Veranstaltung einschleichen.
Da der Zutritt zur Bar aus jugendschutzrechtlichen Gesichtspunkten erst für Personen ab 18 Jahren gestattet ist, zückte die Jugendliche kurzerhand den Führerschein einer volljährigen Angehörigen und wies sich mit diesem Dokument gegenüber den Sicherheitskräften aus.
Doch dem Sicherheitsdienst fiel der Schwindel aber sofort auf und er verständigte die Polizei. Der Führerschein wurde von den Beamten wieder an die rechtmäßige Inhaberin übergeben, die von dem ganzen Vorhaben offensichtlich nichts gewusst hat.
Die Polizei ermittelt nun gegen die Jugendliche wegen Missbrauch von Ausweispapieren.
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