55-Jährige wird der Führerscheinstelle zur Überprüfung der Fahreignung gemeldet

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Eine Pkw-Lenkerin unter Alkoholeinfluss geriet in eine Geschwindigkeitskontrolle.

(ir) In der Nacht von Freitag, 26. Juli 2024, auf Samstag, 27. Juli 2024, gegen 2:15 Uhr führten Polizisten der Mainburger Inspektion Geschwindigkeitsmessungen an der Bundesstraße B 16 auf Höhe Neustadt an der Donau durch. Dabei geriet eine Mercedes-Fahrerin in den Fokus der Ermittlungen, weil sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gemessen worden war.



Der polizeilichen Anordnung zur Kontrolle anzuhalten, kam die Pkw-Lenkerin zunächst nicht nach. Erst nach längerer Verfolgung entschied sich die die Frau aus Abensberg dazu, stehen zu bleiben. Bei der anschließenden Überprüfung ihrer Personalien stellte sich nicht nur heraus, dass die Frau aktuell ohne gemeldeten Wohnsitz ist, sondern überdies auch noch unter Alkoholeinfluss steht.



Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert, der im Bereich einer Ordnungswidrigkeit liegt. Ihre Weiterfahrt wurde der wenig einsichtigen Fahrerin daher von den Beamten untersagt und ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest durchgeführt, der das vorhergehende Ergebnis bestätigte.



Die 55-Jährige muss nunmehr nicht nur mit einem Bußgeld im oberen dreistelligen Bereich, mehreren Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen, sondern auch noch mit einem Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Bundesmeldegesetz.



Zudem erhält die Fahrerlaubnisbehörde einen Meldung des Vorgangs, um die generelle Eignung der Frau zum Führen von Fahrzeugen überprüfen zu können.





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