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Ein Unbekannter bricht einem 20-Jährigen das Nasenbein und flüchtet anschließend.
(ir) In der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 3:15 Uhr schlug ein bislang unbekannter Besucher eines Lokals am Mainburger Marktplatz einem 20-Jährigen aus Au in der Hallertau mit der Faust derart ins Gesicht, dass das Nasenbein des 20-Jährigen brach. Er musste sich deshalb ins Mainburger Krankenhaus begeben.
Zeugen, die Hinweise auf den Täter geben können werden gebeten, sich mit der Mainburger Polizeiinspektion unter der Telefonnummer (0 87 51) 86 33-0 in Verbindung zu setzen.
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Ein Unbekannter lässt aus Wohnzimmer eine Spielekonsole und Spiele mitgehen.
(ir) Vermutlich in einem unbeobachteten Moment schlich ein bislang unbekannter Täter zwischen Mittwoch und Freitag in ein Einfamilienhaus in Neustadt an der Donau ein. Aus dem Wohnzimmer des Hauses klaute der Täter eine Spielekonsole und zirka zehn Spiele der Marke Nintendo Wii. Der dabei entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 650 Euro.
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Eine junge Frau kauft im Internet Konzertkarten, bezahlt im Voraus und geht leer aus.
(ir) Eine 18-jährige Frau aus Kirchdorf hatte in letzter Zeit auf einer Internetplattform Konzertkarten für über 100 Euro erstanden. Anschließend bezahlte die Frau die Karten mit einem elektronischen Bezahlsystem. Jedoch gab sie dabei an, mit dem Käufer befreundet zu sein, sodass der Käuferschutz nicht mehr greift. „Nach der Zahlung war kein Kontakt mehr mit dem unbekannten Verkäufer mehr möglich“, so ein Polizeisprecher.
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Die Tempobeschränkungen auf den Autobahnen werden viel zu wenig ernst genommen.
(ir) Mit 186 Stundenkilometern auf der Autobahn unterwegs sein, eigentlich nichts Ungewöhnliches. Wäre da nicht die fünfmalige beidseitig aufgestellte Beschilderung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 seit der letzten Auffahrt. Ob nun fahrlässig oder vorsätzlich zu schnell gefahren hilft neun Autofahrern nichts, die am gestrigen Mittwoch auf der A93 bei Mainburg in Richtung Holledau unterwegs waren.
Mit bis zu 186 km/h wurden diese Autofahrer auf der Autobahn geblitzt. Der Führerschein ist nun für ein Monat weg. „Neben der Geldbuße kommen dann noch 2 Punkte auf das Konto in Flensburg“, so ein Sprecher der Landshuter Verkehrspolizei. Die nur knapp 5 Stunden dauernde Geschwindigkeitsmessung traf aber noch viel mehr Verkehrsteilnehmer. Weitere 63 Anzeigen mit je einem Punkt und 104 Verwarnungen bis zu 30 Euro sind fällig geworden.
„Statistisch gesehen war zu dem Zeitpunkt fast jeder 16. zu schnell unterwegs“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Bundespolizisten nehmen falschen Sicherheitsmitarbeiter fest. Er hatte einen sogenannten Kampfhund dabei.
(ir) Bereits am Silvestertag wurde die Bundespolizei gegen 2:30 Uhr zu einem Vorfall ins Zwischengeschoss des Münchner Hauptbahnhofs gerufen. Dabei hatte der „Diensthund“ eines DB-Sicherheitsmitarbeiters einem 22-jährigen Nigerianer in den Arm gebissen.
Der Führer des angeblichen „Diensthundes“, ein 18-jähriger Mann aus dem Schwarzwald wurde von den Bundespolizisten in Sicherheitsdienst-typischer Bekleidung angetroffen. Zudem trug er an einem Einsatzgürtel diverse Einsatzmittel. Die Beamten der Bundespolizei gingen davon aus, dass er einer Kontrolltätigkeit nachging und es sich um tatsächlich um einen Diensthund handelte.
Weitergehende Ermittlungen der Beamten ergaben dann, dass der 18-Jährige zurückliegend zwar bei einem Sicherheitsunternehmen tätig war; dieses Arbeitsverhältnis wurde jedoch bereits Mitte Oktober 2016 beendet. Am gestrigen Morgen befand sich der 18-Jährige wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung vom 31. Dezember zur Vernehmung bei der Bundespolizei.
Er erschien dabei in Kleidung von Sicherheitsmitarbeitern und gab an, für ein Münchner Sicherheitsunternehmen tätig zu sein. Zum Vorfall selbst verweigerte er die Aussage.
„Entgegen einer Vereinbarung, bis Mittag einen Arbeitsvertrag vorzulegen, erschien der 18-Jährige nicht mehr“, teilte ein Sprecher der Bundespolizei mit. Weitere Recherchen ergaben, dass er Kontrollgänge im öffentlichen Raum durchführt - ohne von einem Unternehmen dazu beauftragt worden zu sein. „Zudem wurde bekannt, dass sein Hund nicht den für diese Rasse in Bayern notwendigen Wesenstest abgelegt hat“, so der Bundespolizeisprecher weiter. Und er fügte hinzu: „Da er zuvor noch angegeben hatte, die Stadt verlassen zu wollen, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.“
Bei dem Hund, den der 18-Jährige am 31. Dezember mitgeführt hatte, handelte es sich um einen sogenannten Kampfhund der Rasse Dogo Canario, mit einer Schulterhöhe von zirka 60 Zentimetern und einem Gewicht von rund 54 Kilogramm. Unter Hinzuziehung von Diensthundeführern der Bundespolizei wurde der 18-Jährige in einem Hotel in Hauptbahnhofnähe aufgesucht. Als er in der Hotellobby festgenommen wurde, führte er den Hund mit sich. Dabei war dieser nur unzureichend mit einem zu locker befestigtem Beißkorb gesichert, der mittels einer Hand zur Seite geschoben werden konnte.
Bei der Festnahme wurden dann auch das Tier sowie die Kleidungsgegenstände und diverse Einsatzmittel, darunter Handschellen, Pfefferspray, Handschuhe, Einsatzgürtel und Teleskopschlagstock mit Holster sowie eine Schreckschusswaffe mit 15 Schuss Munition beschlagnahmt beziehungsweise sichergestellt. Der Hund wurde daraufhin dem Tierheim München zugeführt, wo in Erfahrung gebracht wurde, dass die Mitarbeiter „Joker“ bereits kannten.
Zurückliegend war der Dogo Canario bereits am 22. September und 11. Oktober letzten Jahres im Münchner Tierheim untergebracht.
Im ersten Fall war der Hund von der Landespolizei in einem Hotelzimmer aufgegriffen worden. „Joker“ war über Stunden allein, winselte erbärmlich und hatte das Hotelzimmer bereits verwüstet. Unter der Hoteltür floss Hundeurin heraus. Im Oktober musste der Feldberger dann wegen Fernbleibens einer Hauptverhandlung im Schwarzwald für einige Tage in Untersuchungshaft.
Bei dem Hund handelt es sich um einen sogenannten „Kampfhund“: Die Haltung der Rasse Dogo Canario unterliegt in Bayern der Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). Er wird in der Kategorie 2 geführt. Danach können Gemeinden Haltern dieser Rasse die Möglichkeit eröffnen, mittels eines Gutachtens glaubhaft zu machen, dass der Hund die ihm grundsätzlich unterstellten Eigenschaften nicht besitzt.