Anklage wegen Versuchtem Totschlags



Im April beginnen die Verhandlungen gegen einen heute 28-jährigen Mann, der mit einem Messer auf einen anderen Mann eingestochen haben soll.

(ir) Am Ingolstädter Landgericht beginnt am 20. April 2020 der Prozess gegen einen heute 28-jährigen in Ingolstadt geborenen und in Ingolstadt lebenden Angeklagten, der sich seit 8. September 2019 in Untersuchungshaft befindet. Der Angeklagte soll sich am 7. September 2019 gegen 21:30 Uhr in das Zimmer des Geschädigten in der Ingolstädter Hindenburgstraße begeben haben und mit einem Küchenmesser, dass eine Klingenlänge von 10 Zentimeter aufwies, mehrfach gezielt in Richtung Kopf- und Oberkörperbereich eingestochen haben.



Der Geschädigte erlitt mehrere Hautdurchtrennungen am Kopf, wobei es auch zu einer Durchtrennung der äußeren Drosselvene gekommen ist. Außerdem erlitt er zahlreiche Verletzungen durch Abwehrhandlungen gegen den Messerangriff. Obwohl der Angeklagte die schwerwiegenden Verletzungen des Geschädigten erkannt haben soll und es zumindest für möglich gehalten haben soll, dass der Geschädigte versterben könnte, unterließ er es, den Rettungsdienst zu informieren und kümmerte sich nicht weiter um sein Opfer.



Die Verletzungen führten letztlich nicht zum Tod des Geschädigten. Es wird ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erholt.

Die Verhandlungen unter dem Vorsitz von Landgerichts-Vizepräsident Kliegl finden am 20. und 23. April 2020 sowie am 4. und 5. Mai 2020 jeweils um 9:15 Uhr im Saal 12 des Ingolstädter Landgerichts statt.