Bauvorhaben oder Naturschutz?

(ir) Die BGI-Fraktion beantragt eine verbindliche Bauleitplanung im Bereich des Westviertels.

Die immer wieder aufkommenden Diskussionen über die Bebauung einzelner Grundstücke im Bereich Brodmühlweg, Schmalkaldenstraße und Westlicher Ringstraße machen es nach Ansicht der BGI-Fraktion erforderlich, dass die Stadt für diesen Bereich eine verbindliche Bauleitplanung aufstellt.
Die reine Verweisung auf das Einfügungsgebot gemäß § 34 BauGB ist an dieser sensiblen Stelle zwischen dem Westfriedhof und einem der begehrtesten Wohngebiete im Westviertel nicht mehr ausreichend. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass die an dieser Stelle vorhandenen Gewerbebetriebe derzeit teilweise große Flächen belegen, welche in den nächsten Jahrzehnten durchaus auch einer attraktiven Wohnhausbebauung zugeführt werden könnten, wenn solche Betriebe verlagert werden.

„Das derzeit diskutierte Bauvorhaben auf dem Grundstück des ehemaligen ,Ludwigsgartens‘ zeigt deutlich, dass hier eine Bauleitplanung notwendig ist, auch aufgrund der Tatsache, dass die Schutter durch dieses Gebiet fließt“, erläutert der Vorsitzende der BGI-Fraktion, Christian Lange. „Beidseitig unseres Stadtflusses befindet sich an dieser Stelle zudem eine schützenswerte und unberührte Natur, die für die Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger unbedingt erhalten werden sollte. Daher ist für dieses Gebiet eine klare Festsetzung und Bauleitplanung durch die Stadt absolut erforderlich.“

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