Der Antrag auf Verlängerung ist aktuell nur schriftlich möglich.
(ir) Mit Ende des Jagdjahres zum 31. März verliert so mancher Jagdschein seine Gültigkeit. Wer eine Jagderlaubnis besitzt, wird daher gebeten, sich rechtzeitig um eine Verlängerung zu bemühen.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie soll der Jagdschein unter Angabe des Verlängerungszeitraumes zusammen mit einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses sowie einem Versicherungsnachweis an die Untere Jagdbehörde der Stadt Ingolstadt gesendet werden. Ist der Jagdschein bereits voll, wird zudem ein aktuelles Passbild benötigt.
Die Unterlagen und die Kostenrechnung werden danach ebenfalls per Post zugesendet. Bei erstmaliger Erteilung des Jagdscheines ist weiterhin eine persönliche Vorsprache erforderlich – nur nach Terminvereinbarung per Mal an