Klarstellung zum Fütterungsverbot



Die Stadt Ingolstadt informiert zu Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest.

(ir) Das im Rahmen der Allgemeinverfügung Geflügelpest erlassene Fütterungsverbot bezieht sich auf Wildvögel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung, nicht aber auf Singvögel und das Vogelhäuschen im heimischen Garten. Darauf weist das Veterinäramt der Stadt Ingolstadt hin.



Vom Fütterungsverbot betroffen sind Hühnervögel, Gänsevögel wie beispielsweise Enten, Gänse, Schwäne sowie Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige (zum Beispiel Möwen), Lappentaucherartige wie Haubentaucher oder Schreitvögel wie Reiher und Störche. Für diese gilt zum Schutz vor der Geflügelpest ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet Ingolstadt.



Die gesamte Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt mit den Schutzmaßnahmen vor Geflügelpest ist im Wortlaut auf der städtischen Homepage in der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.



Allgemeine Informationen zum Thema Geflügelpest hält das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bereit: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest