Lokale Lockerungen müssen von der Bayerischen Regierung genehmigt werden.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Donnerstag, 4. Februar 2021 um 13:00 Uhr für die Einwohner Ingolstadts 116 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 3.784 Menschen genesen und 87 Erkrankte verstorben. Sieben neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 38,6 (Stand Donnerstag, 4. Februar 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 37,8 (Stand Donnerstag, 4. Februar 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab.
Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hat sich in ihrer heutigen Sitzung auch mit der gesunkenen Inzidenz in Ingolstadt beschäftigt und mahnt weiterhin zur Vorsicht. Dazu der Leiter des Gesundheitsamtes Klaus Friedrich: „Es ist erfreulich, dass die Inzidenz in Ingolstadt in den letzten Tagen so deutlich gesunken ist. Deshalb dürfen wir aber nicht nachlässig werden! Auch wenn bei uns noch keine Mutation bekannt geworden ist, müssen wir weiterhin vorsichtig sein - überall dort, wo in Bayern bereits Mutationen aufgetreten sind, stiegen die Infektionszahlen schnell wieder an“. Die bisherigen Regelungen, gerade auch zu Abstand und Maskentragen müssen weiterhin beachtet werden.
Auch der Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz Dirk Müller bittet weiterhin um Vorsicht: „Trotz gesunkener Inzidenz ist es zum jetzigen Zeitpunkt viel zu unsicher, um über Lockerungen zu diskutieren. Die derzeitigen Beschränkungen gelten bayernweit bis zunächst 14. Februar 2021. Raum für lokale Lockerungen sehen wir aktuell nicht und diese kann die Stadt auch nicht von sich aus festlegen, sondern sie müssen von der Regierung genehmigt werden. Davon ist derzeit aber nicht auszugehen.“
Im Klinikum Ingolstadt werden 43 Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. Fünf von ihnen liegen auf der Intensivstation, vier davon werden beatmet. Stand Donnerstag, 4. Februar 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Die Allgemeinverfügungen der Stadt Ingolstadt zur Definition der Bereiche für die Gültigkeit der Maskenpflicht und des Alkoholverbots wurden analog der Gültigkeitsdauer der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 14. Februar 2021 verlängert. Sie sind im Wortlaut abrufbar auf der städtischen Homepage in der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ unter www.ingolstadt.de/amtliche