(ir) Audi-Mitarbeiter haben künftig Anspruch darauf, ortsunabhängig
und flexibel zu arbeiten, wenn es mit ihrer Aufgabe vereinbar ist.
Verbindliche Kriterien für mobiles Arbeiten: Unternehmensleitung und
Gesamtbetriebsrat der AUDI AG haben eine neue Betriebsvereinbarung
verabschiedet. Mitarbeiter erhalten künftig noch mehr Freiräume und
Möglichkeiten, Beruf und Privatleben miteinander zu verbinden. Erstmals haben
die Beschäftigten Anspruch darauf, ortsunabhängig und zeitlich flexibel zu
arbeiten, wenn es mit der Aufgabe vereinbar ist. Die Regelungen sind Teil eines
umfassenden Konzeptes für die zukünftige Arbeitswelt bei Audi.
Im Vorfeld der Betriebsvereinbarung hatten die Mitarbeiter in
Workshops ihre Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen adressiert. Viele der
Ideen und Vorschläge sind in das neue Regelwerk eingegangen. Dazu gehören unter
anderem Kriterien für mobiles Arbeiten, zur Erreichbarkeit, zur Arbeitszeit
sowie zum Daten‑ und Versicherungsschutz.
„Auf Basis der neuen
Betriebsvereinbarung können wir noch besser auf die Lebenssituation der Menschen
bei Audi eingehen. Ziel ist es, mehr persönliche Freiräume zu schaffen und damit
gleichzeitig Innovationen zu fördern“, sagt Audi‑Personalvorstand Thomas Sigi.
„Der intensive Austausch mit den Mitarbeitern war uns dabei sehr wichtig. Wir
wollen den nächsten Schritt in unsere digitale Zukunft gemeinsam mit der
Mannschaft gehen“, so Sigi.
„Was diese Vereinbarung so besonders macht,
ist die Art und Weise, wie sie entstanden ist“, erklärt Peter Mosch. „Mit
innovativen Beteiligungsformen, wie unseren World Cafés zum mobilen Arbeiten,
bieten wir den Beschäftigten eine Plattform, ihre zukünftige Arbeitsform selbst
mitzugestalten“, so der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der AUDI AG. Dieses
Angebot der Arbeitnehmervertreter hätten die Audianer erfolgreich genutzt, wie
die neue Vereinbarung zeige. „Diese gelebte Mitbestimmung macht den Eintritt in
eine modernere Arbeitswelt möglich“, betont Mosch.
Laut der neuen
Regelung arbeiten Mitarbeiter ausschließlich auf freiwilliger Basis mobil. Sie
haben einen Anspruch darauf, sofern das mobile Arbeiten mit ihrer jeweiligen
Aufgabe vereinbar ist. Führungskräfte und Beschäftigte stimmen sich dazu
individuell ab und sind aufgerufen, ihre Interessen umsichtig abzuwägen. Mobile
Arbeit ist an unterschiedlichen Orten, sowohl ganztägig als auch zeitweise
möglich. Zum Schutz der Beschäftigten ist auch ihr Recht verankert, außerhalb
der vereinbarten Arbeitszeiten nicht erreichbar zu sein. Prozesse zur
Zeiterfassung gewährleisten, dass die Arbeitszeit dokumentiert und vergütet
wird.
Mit der neuen Vereinbarung entsteht für die Beschäftigten künftig
noch mehr Spielraum, ihr Berufs‑ und Privatleben zu gestalten. Die Lebensphasen
jüngerer und älterer Mitarbeiter finden mehr Berücksichtigung. Dadurch will Audi
langfristig auch die Gesundheit seiner Belegschaft fördern. Das Unternehmen
wiederum profitiert von zunehmender Diversität und Innovationskraft. Zudem kann
Audi als internationaler Konzern flexibler agieren.
Modernes Arbeiten
ist für Audi schon seit Langem ein zentrales Anliegen. Den Mitarbeitern stehen
bereits heute zahlreiche digitale Tools und Kommunikationsmittel zur Verfügung,
die eine selbstbestimmte Tätigkeit ermöglichen. Aktuell entwickelt der
Automobilhersteller weitere umfassende Konzepte für die künftige Arbeitswelt:
Eine vertrauensvolle Unternehmenskultur sowie innovative Arbeitsformen und
‑prozesse bilden die Eckpfeiler dafür. Audi will so seine Attraktivität als
globaler Arbeitgeber weiter ausbauen und seine Wettbewerbsfähigkeit im digitalen
Zeitalter stärken.